Betreff
Festsetzung der Fäkalschlammgebühren für das Jahr 2021
Vorlage
VO/744/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt.

 

Die Gebühr wird festgesetzt auf  28,40 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser.

 

Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

9. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser

aus Grundstücksabwasseranlagen

 

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbe­zirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 33 vom 20.12.2019) wird wie folgt geändert:

 

§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

„ § 3 Gebührensatz

 

Die Benutzungsgebühr beträgt 28,40 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser aus Haus­kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Apen, den 15.12.2020

 

Gemeinde Apen

 

 

Huber

(Bürgermeister)

 

 


Sachverhalt:

Siehe anliegenden Sachverhalt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Die Veranschlagung ist für den Ergebnishaushalt der Gemeinde aufwandsneutral. Ein sich nach Ablauf des Haushaltsjahres ergebender Überschuss oder Fehlbetrag ist in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen.

 


Anlagen:

Vermerk zur Gebührenkalkulation einschließlich Anlagen