Sachverhalt:
Am 06.11.2020 ging eine
Bauvoranfrage bei der Gemeinde Apen ein, in der ein Bauvorhaben in Augustfehn I
vorgestellt wird.
Geplant sind
2 Mehrfamilienhäuser mit 3 Geschossebenen, wobei das oberste Geschoss als
Staffelgeschoss vorgesehen ist. Es sollen jeweils 5 Wohnungen pro Gebäude
entstehen, also insgesamt 10. Auf dem Grundstück sind 10 Stellplätze
vorgesehen.
Folgendes ist zu beachten:
- Das
Grundstück befindet sich in einem Mischgebiet. Dieses Gebiet erstreckt sich auf
gesamter Länge der Mühlenstraße.
- Östlich
befindet sich ein Mehrfamilienhaus der Firma Fepa.
- Südlich
befinden sich 1-geschossige Reihenhäuser sowie Einfamilienhäuser.
- Westlich
befinden sich nur Einfamilienhäuser.
- Für
dieses Grundstück sind lt. Bebauungsplan
Nr. 11, 1. Änderung der Gemeinde Apen zwei Vollgeschosse zulässig.
In der Bestandsanalyse zum Konzept der verträglichen Nachverdichtung
wurde das dem Grundstück zugehörige Quartier als Gebiet identifiziert, dass
überwiegend durch eingeschossige Einfamilienhausstrukturen geprägt ist. Eine
geringe Nachverdichtung ist durch Reihen- und Doppelhäuser vorhanden. Dieser
Abschnitt kann aufgrund des räumlichen Zusammenhangs der Zone 1 zugeordnet
werden, mit dem Ziel, vorhandene Strukturen mit ein bis zwei Wohnungen zu
erhalten und keine größere Nachverdichtung zu ermöglichen. Auch scheint die
Ausnutzung des Grundstücks im Vergleich zu den westlichen angrenzenden
Grundstücken sehr hoch zu sein. Das Vorhaben ist somit nicht zu
nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung geeignet.
Somit wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der
Gemeinde Apen vom 26.01.2021 die Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 – Augustfehn I, Westlich Mühlenstraße –beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.01.2021 in der NWZ –
Ammerländer Teil – öffentlich bekannt gegeben.
Finanzierung:
Die Kosten werden aus dem Budget Planungskosten gezahlt.
Anlage:
Geltungsbereich