Betreff
Bebauungsplan Nr. 123 C - Hengstforde, Westlich der Burgstraße -,Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss durchden Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen am 26.01.2021
Vorlage
MV/294/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Bebauungspläne Nr. 123 A und Nr. 123 B der Gemeinde Apen sind am 06.03.2020 in Kraft getreten.

 

Durch die Aufstellung eines Dichtekonzeptes, mit welchem das Planungsbüro NWP aus Oldenburg beauftragt wurde, fiel auf, dass im Bebauungsplan Nr. 123 B, westlich der Burgstraße, eine Planung mit teilweise folgenden Festsetzungen aufgestellt wurde:

-        2 Vollgeschosse

-       Offene Bauweise (Gebäudelänge bis 50 Meter)

-       Grundflächenzahl von 0,4

-       Firsthöhe max. 11,5 m (Höhe baulicher Anlagen)

 

Des Weiteren wurde teilweise darauf verzichtet, nur Einzel- oder Doppelhäuser festzusetzen.

 

Aufgrund dieser Festsetzungen besteht die Möglichkeit, dass die betroffenen Grundstücke großflächig und mit hohen und langen Gebäuden bebaut werden. Dieses scheint unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Wohnbebauung nicht verträglich zu sein.

 

Somit wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Apen vom 26.01.2021 die Aufstellung und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 123 C – Hengstforde, Westlich der Burgstraße – beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.01.2021 in der NWZ – Ammerländer Teil – öffentlich bekannt gegeben.

 

Die Inhalte der Planung werden durch das Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung erläutert.

 


Finanzierung:

Die Kosten werden aus dem Budget Planungskosten gezahlt.


Anlage:

Geltungsbereich

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen