Betreff
Beitragsfreiheit, sozialgestaffelter Elternbeitrag
Vorlage
VO/788/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 wird wie folgt festgelegt:

 

 

 

 

 

Krippe

 

Stufe

Sozialstaffel

Sonder-

öffnung je

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

 

Einkommensstufe #

 angef.

1/2 Stunde

7,5 Stunden

5 Stunden

 angef.

1/2 Stunde

 

in €

in €

in €

in €

in €

1

bis 24.000,00

9,75

195,00

130,00

13,00

2

   24.000,01 - 30.000,00

12,25

243,00

162,00

16,20

3

30.000,01 - 36.000,00

14,50

291,00

194,00

19,40

4

36.000,01 - 42.000,00

17,00

340,50

227,00

22,70

5

42.000,01 - 48.000,00

19,50

388,50

259,00

25,90

6

ab 48.000,01

21,50

436,50

291,00

29,10

 

# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindertagesstättenjahr 2021/2022 = Einkommensteuerbescheid 2019). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.

 

Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe (Regelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €) eingestuft.

 

Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.

 

Geschwisterermäßigung:

 

Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.

 

Öffnungsklausel:

 

Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.

 

Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:

 

Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann

 


Sachverhalt:

Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 besteht für Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung Beitragsfreiheit.

 

Zum 01.01.2019 trat die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung in Kraft. Diese hatte zum Ziel, das Defizit, das der Gemeinde bzw. dem örtlichen Träger durch die Beitragsfreiheit entstand, auszugleichen. Wie bereits im Jugendausschuss am 24.02.2020 ausgeführt wurde, bewilligte das Land Niedersachsen der Gemeinde Apen einmalig für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 eine Summe in Höhe von 23.072,95 €.

 

Zudem haben die Hauptverwaltungsbeamten die Übereinkunft getroffenen, dass die Mittel, die der Landkreis Ammerland  aufgrund der Beitragsfreiheit nicht mehr aufwenden musste, im Rahmen einer Billigkeitsleistung an die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Westerstede auszahlt. Für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2021 erhielt die Gemeinde Apen eine einmalige Billigkeitsleistung in Höhe von 22.196,48 €.

 

Für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 ist es trotz der Beitragsfreiheit erforderlich, als Handlungsgrundlage eine Sozialstaffel für die Beitragsbemessung zu haben. Denn einerseits gilt die Beitragsfreiheit nicht für den Besuch einer Krippe, andererseits ist für den Kindergartenbesuch über acht Stunden hinaus ein Beitrag zu erheben.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Einstufung regelmäßig das Einkommen des Vorvorjahres (für das Kindergartenjahr 2021/2022 also das Einkommen aus 2019) zugrunde zu legen ist und viele Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mit Einkommenseinbußen zurechtkommen müssen, macht es aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn die Elternbeiträge zu erhöhen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Zuschüsse der Gemeinde Apen an die Kirchengemeinde sind im Haushaltsjahr 2021 veranschlagt. Der Zuschussermittlung liegen die bisherige Sozialstaffel und die vorausgegangenen Berechnungen zugrunde.

 


Anlagen: