Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2021, Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2024
Vorlage
VO/791/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBL S. 244) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 23.03.2021 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.630.400

65.000

0

18.695.400

ordentliche Aufwendungen

18.638.500

0

0

18.638.500

außerordentliche Erträge

17.600

0

0

17.600

außerordentliche Aufwendungen

25.000

0

0

25.000

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.376.400

65.000

0

17.441.400

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.562.900

0

0

16.562.900

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.273.300

0

0

2.273.300

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.185.400

65.000

0

6.250.400

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.500.000

0

0

3.500.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

545.000

0

0

545.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

23.149.700

65.000

0

23.214.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

23.293.300

65.000

0

23.358.300

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 850.000 Euro um 994.600 Euro erhöht und damit auf 1.844.600 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 23.03.2021

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Wie im Wirtschaftsausschuss am 08.02.2021 berichtet, befindet sich die Verwaltung derzeit in Verhandlungen zum Ankauf potenzieller Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zum Gewerbe- und Industriegebiet „Wirtschaftsbogen an der A 28“. Die Grundstücke können jedoch erst ab dem Jahr 2026 bebaut werden, so dass der Ankauf dazu dient, auf langfristige Sicht Flächen zur weiteren Gewerbeentwicklung zu sichern. Die vertraglichen Regelungen werden im Rahmen der laufen Verwaltungstätigkeit erledigt.

 

Um die Grundstücksankäufe durchführen zu können, müssten im Jahr 2021 zusätzliche Investitionsauszahlungen in Höhe von 65.000 € veranschlagt werden. Im Jahr 2022 würden zusätzliche Investitionsauszahlungen in Höhe von 994.600 € anfallen. Hierfür ist die Aufnahme einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

 


Anlagen: