Sachverhalt:
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in
Oldenburg hat mitgeteilt, dass mit den Erneuerungsarbeiten der L 821 –
Hauptstraße – in diesem Jahr begonnen wird.
Geplant ist hier die Erneuerung der Fahrbahn des ca. 1,5 km
langen Abschnitts der Ortsdurchfahrt Apen zwischen der Kreuzung
Hauptstraße/Ammerlandstraße/Aperberger Straße und der Kreuzung
Hauptstraße/Altenkamp/Schützenstraße in zwei Abschnitten.
Während dieser Bauarbeiten ist im Ort bzw. in der
Ortsdurchfahrt mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Eine
Durchführung der Arbeiten mittels halbseitiger Sperrung ist leider nicht
möglich.
Die Gemeinde Apen ist sehr dankbar, dass die Nds.
Straßenbaubehörde in Oldenburg Gelder für Apen erhalten hat. Das untermauert
die gute Zusammenarbeit in der Region.
Welcher Abschnitt in diesem Jahr umgesetzt werden soll, wird
noch gemeinsam mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der
Straßenmeisterei Westerstede sowie in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG
festgelegt. Die Deutsche Bahn AG plant, den Bahnübergang im Ort Apen ebenfalls
in diesem Jahr zu erneuern.
Derzeit laufen Prüfungen, ob der Regenwasserkanal sowie der
Schmutzwasserkanal im Zuge dieser Arbeiten mit erneuert werden müssen. Somit
besteht die Möglichkeit, dass durch diese „Zwangsmaßnahme“ der Gemeinde Apen
Kosten entstehen.
Sobald der Verwaltung weitere Informationen vorliegen werden
diese umgehend bekannt gegeben.
Der Ortsbürgerverein Apen und der Gewerbekreis Apen haben
durch ihre jeweiligen Vorsitzenden in einem Gespräch der Verwaltung gegenüber
geäußert, dass der Wunsch besteht, im Zuge dieser Maßnahme ebenfalls die
Nebenanlage inklusive der Straßenbeleuchtung zu sanieren bzw. zu ertüchtigen.
Ein entsprechender Antrag soll, so wurde mitgeteilt, noch eingereicht werden.
Finanzierung:
Es besteht die Möglichkeit, dass der Gemeinde Apen Kosten für die Erneuerung des Regenwasser- und des Schmutzwasser-Kanals entstehen. Die Höhe der Kosten ist noch nicht bekannt.
Anlage:
- Lageplan der Ortsdurchfahrt
Apen
- Vorab-Information der Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr