Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Im Nachgang zur letzten Sitzung
des Feuerwehrausschusses am 05.10.2020 hat die Verwaltung Kontakt zur KWL
aufgenommen. Von dort wurden Bedenken hinsichtlich der Tonnage des Fahrzeuges
geäußert. Diese konnten zwischenzeitlich ausgeräumt werden, da Informationen
zur technischen Umsetzbarkeit zur Beschaffung des LF 10 mit erhöhter Tonnage
vorliegen. Die Beschaffung des seitens der Arbeitsgruppe erarbeiteten
Ausstattung und Beladung des Fahrzeuges übersteigt die im Haushalt eingeplanten
Kosten von 300.000 € brutto. Für die Anschaffung wären bis zu 400.000 € brutto
einzuplanen.
Das Fahrzeug würde dazu beitragen
die steigenden Bedarfe und Anforderungen an die Gemeindefeuerwehr zu erfüllen.
Hier sind beispielhaft neben den wachsenden Neubaugebieten (u. a. Hengstforde)
oder auch Gewerbegebieten mit besonderen Gefahrenpunkten auch die Beachtung des
Waldbrandkonzeptes oder auch die Weiterentwicklung des Dockgeländes oder der
Integrierten Gesamtschule zu nennen.
Bei der Planung des Fahrzeugs ist
neben diesen Bedarfen und Anforderungen durch die Stützpunktfeuerwehr auch das
bestehende Fahrzeugkonzept der Gemeindefeuerwehr berücksichtigt. Die
Neuanschaffung würde in diesem Umfang eine weitere Verbesserung des
Brandschutzes und der Hilfeleistung zur Folge haben. Hier sind anzuführen die
erhöhten Schlauchleistungen, das Mitführen von Wasser, sowie eine Seilwinde am
Fahrzeug. Derzeit ist diese Ausstattung in der Einheit nicht gegeben und würde
einen Ersatz des Löschgruppenfahrzeugs 8 (LF8) mit einem LF 10 in optimalster und
für uns größter Ausstattung für eine Feuerwehr in unserem Gemeindegebiet
bedeuten.
Es ist, wie mit den
Fraktionsvorsitzenden am 23.03.2021 auch erörtert, verwaltungsseitig nicht
abschließend zu klären, ob dieses Fahrzeug erforderlich ist. Zumal die Mehrkosten
im Raume stehen und bis dato seitens des Gemeindekommandos ein Ersatz mit einem
„einfachen LF 10“ vorgesehen war. Aus diesem Grunde waren zunächst 300.000 €
eingeplant, die allerdings durch die allgemeine Preissteigerung problematisch
ist und nunmehr für ein Fahrzeug dieser Art nicht ausreichen.
Man könnte den
Anforderungsvorgaben der Einheit folgen, wenn der Gemeindebrandmeister im
Konzept der Feuerwehrausstattung der Gemeinde Apen diese Beschaffung einbauen
und aufnehmen würde und diese Beschaffung für das Gemeindegebiet Apen eine
zukunftsorientierte Ausstattung der Gemeindefeuerwehr darstellt und es aus
einsatztaktischen Gründen als notwendig erachtet wird (Zusammenarbeit Apen –
Godensholt und Bokel-Augustfehn – Nordloh-Tange).
Der Gemeindebrandmeister wird in der Sitzung unter TOP 9 sowohl die Anforderungen und Bedarfe der Aper Feuerwehr als auch das vorhandene Fahrzeugkonzept vorstellen. Nur so wäre diese ergänzte und erhöhte Ausstattung vertretbar und als dauerhafte Beschaffung mit den entsprechenden Haushaltsmitteln abzusichern.
Finanzielle
Auswirkung:
Für die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Einheit
Bokel-Augustfehn stehen bisher in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 300.000 €
brutto bei INV19.0003 zur Verfügung. Die Mehrkosten müssten bereitgestellt
werden. Es stellt sich die Frage der Finanzierung mit den Kameraden der
Feuerwehr und der Kämmerei.
Anlagen: