Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung hat folgende
Beschlussvorschläge erarbeitet:
a)
Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Kastanienstraße in
Variante 1, d. h.
- Sanierung der Nebenanlage
und 1 m der Straße
Die Kosten sind aus dem laufenden
Haushalt zu zahlen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Arbeiten nun umgehend auszuschreiben und zu beauftragen.
b)
Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Kastanienstraße in
Variante 2, d. h.
- Sanierung der Nebenanlage
ohne Straße
Die Kosten sind aus dem laufenden
Haushalt zu zahlen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Arbeiten nun umgehend auszuschrieben und zu beauftragen.
c)
Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Kastanienstraße in
Variante 3, d. h.
- Sanierung der Nebenanlage
und der gesamten Straße
Für die zusätzlichen Kosten in Höhe
von 216.967,72 EUR ist ein Nachtrag im Haushalt zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Nachtrag in Höhe von 216.967,72 EUR zu beantragen und nach Genehmigung die
Arbeiten umgehend auszuschreiben und zu beauftragen.
Sachverhalt:
Gemäß des Erschließungsvertrages
mit der NLG für das Wohnbaugebiet Augustfehn-Hengstforde wurde vertraglich
festgehalten, dass die NLG sich an den Kosten der Sanierung der Nebenanlage der
Kastanienstraße mit einem Zuschuss in Höhe von 77.500 EUR beteiligt.
Nach Analyse des Bestandes wurde
seitens des Planungsbüros IST aus Schortens die Variante (1) vorgeschlagen,
welche beinhaltet, dass die Nebenanlage sowie 1,00 m der Straße erneuert
wird. Dieses hat den Vorteil, dass die Rinnenanlage durchgehend in einer Flucht
erneuert werden kann.
Für die Neu-Verlegung einer 20
KV-Leitung der EWE erhält die Gemeinde Apen einen Zuschuss für den Einbau in
Höhe von 13.301,23 EUR. Dieser wird jedoch nur noch im 1. Halbjahr gewährt, da
ansonsten die Arbeiten direkt durch die EWE beauftragt werden, weil die Leitung
für das neue Wohnbaugebiet notwendig ist.
Nach Durchsicht der Unterlagen
wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag gemacht, dass folgende 2 Varianten
ebenfalls geprüft werden sollten:
Variante 2:
Sanierung der Nebenanlage ohne die
Straße
Variante 3:
Sanierung der Nebenanlage sowie
der kompletten Straße
Das Planungsbüro hat die Kosten
ermittelt, sodass sich diese wie folgt berechnen:
Variante 1:
Notwendige Arbeiten |
Betrag |
Sanierungsarbeiten |
163.665,76 EUR |
Ingenieurleistungen |
21.186,32 EUR |
Gesamt |
184.852,08 EUR |
Diesen Kosten stehen folgende
Einnahmen gegenüber:
Zuschuss NLG |
77.500,00 EUR |
Zuschuss EWE |
13.301,23 EUR |
Gesamt: |
90.801,23 EUR |
Somit muss die Gemeinde bei
Variante 1 einen Eigenanteil in Höhe von 94.050,85 EUR tragen, welcher im
Haushalt 2021 eingeplant ist.
Variante 2:
Notwendige Arbeiten |
Betrag |
Sanierungsarbeiten |
147.380,61 EUR |
Ingenieurleistungen |
19.448,63 EUR |
Evtl. Einmessen und Asphaltuntersuchung |
10.000,00 EUR |
Gesamt |
176.829,24 EUR |
Diesen Kosten stehen folgende
Einnahmen gegenüber:
Zuschuss NLG |
77.500,00 EUR |
evtl. Zuschuss EWE |
13.301,23 EUR |
Gesamt |
90.801,23 EUR |
Somit muss die Gemeinde Apen bei
Variante 2 einen Eigenanteil in Höhe von 86.028,01 EUR tragen, welcher
ebenfalls im Haushalt 2021 veranschlagt worden ist.
Jedoch weist das Planungsbüro IST
darauf hin, dass bei dieser Ausführung die Nebenanlage höhentechnisch nicht zur
Straße passen wird und die Ableitung des Oberflächenwassers durch die
Nebenanlage wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß funktionieren wird.
Variante 3:
Notwendige Arbeiten |
Betrag |
Sanierungsarbeiten |
354.687,83 EUR |
Ingenieurleistungen |
39.779,89 EUR |
Gesamt |
394.467,72 EUR |
Diesen Kosten stehen folgende
Einnahmen gegenüber:
Zuschuss NLG |
77.500,00 EUR |
evtl. Zuschuss EWE |
13.301,23 EUR |
Gesamt |
90.801,23 EUR |
Somit muss die Gemeinde Apen bei
Variante 3 einen Eigenanteil in Höhe von 303.666,49 EUR tragen, welcher nur bis
zu einer Höhe von 100.000 EUR im Haushalt 2021 abgebildet ist.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Kosten für die Varianten 1 und 2 sind im Haushalt unter
der Investitionsnummer INV21.0027 mit einer Summe von 100.000 EUR abgebildet.
Die zusätzlichen Kosten für die Variante 3 in Höhe von
216.967,72 EUR inklusive der dann wegfallenden Bezuschussung durch die EWE sind
im Haushalt nicht abgebildet und müssten als Nachtrag genehmigt werden.
Anlagen:
Luftbilder Variante 1
Kostenschätzung Variante 1
Regelquerschnitt Variante 1
Luftbilder Variante 2
Luftbilder Variante 3
Kostenschätzung Variante 2 und 3