Betreff
Sanierung der Nebenanlage Kastanienstraße - Vorstellung der Varianten
Vorlage
VO/813/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung hat folgende Beschlussvorschläge erarbeitet:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Kastanienstraße in Variante 1, d. h.

-       Sanierung der Nebenanlage und 1 m der Straße

 

Die Kosten sind aus dem laufenden Haushalt zu zahlen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten nun umgehend auszuschreiben und zu beauftragen.

 

 

b)      Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Kastanienstraße in Variante 2, d. h.

-       Sanierung der Nebenanlage ohne Straße

 

Die Kosten sind aus dem laufenden Haushalt zu zahlen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten nun umgehend auszuschrieben und zu beauftragen.

 

c)      Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Kastanienstraße in Variante 3, d. h.

-       Sanierung der Nebenanlage und der gesamten Straße

 

Für die zusätzlichen Kosten in Höhe von 216.967,72 EUR ist ein Nachtrag im Haushalt zu beantragen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachtrag in Höhe von 216.967,72 EUR zu beantragen und nach Genehmigung die Arbeiten umgehend auszuschreiben und zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

Gemäß des Erschließungsvertrages mit der NLG für das Wohnbaugebiet Augustfehn-Hengstforde wurde vertraglich festgehalten, dass die NLG sich an den Kosten der Sanierung der Nebenanlage der Kastanienstraße mit einem Zuschuss in Höhe von 77.500 EUR beteiligt.

 

Nach Analyse des Bestandes wurde seitens des Planungsbüros IST aus Schortens die Variante (1) vorgeschlagen, welche beinhaltet, dass die Nebenanlage sowie 1,00 m der Straße erneuert wird. Dieses hat den Vorteil, dass die Rinnenanlage durchgehend in einer Flucht erneuert werden kann.

 

Für die Neu-Verlegung einer 20 KV-Leitung der EWE erhält die Gemeinde Apen einen Zuschuss für den Einbau in Höhe von 13.301,23 EUR. Dieser wird jedoch nur noch im 1. Halbjahr gewährt, da ansonsten die Arbeiten direkt durch die EWE beauftragt werden, weil die Leitung für das neue Wohnbaugebiet notwendig ist.

 

Nach Durchsicht der Unterlagen wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag gemacht, dass folgende 2 Varianten ebenfalls geprüft werden sollten:

 

Variante 2:

Sanierung der Nebenanlage ohne die Straße

 

Variante 3:

Sanierung der Nebenanlage sowie der kompletten Straße

 

Das Planungsbüro hat die Kosten ermittelt, sodass sich diese wie folgt berechnen:

 

Variante 1:

Notwendige Arbeiten

Betrag

Sanierungsarbeiten

163.665,76 EUR

Ingenieurleistungen

  21.186,32 EUR

Gesamt

184.852,08 EUR

 

Diesen Kosten stehen folgende Einnahmen gegenüber:

Zuschuss NLG

77.500,00 EUR

Zuschuss EWE

13.301,23 EUR

Gesamt:

90.801,23 EUR

 

Somit muss die Gemeinde bei Variante 1 einen Eigenanteil in Höhe von 94.050,85 EUR tragen, welcher im Haushalt 2021 eingeplant ist.

 

Variante 2:

Notwendige Arbeiten

Betrag

Sanierungsarbeiten

147.380,61 EUR

Ingenieurleistungen

  19.448,63 EUR

Evtl. Einmessen und Asphaltuntersuchung

  10.000,00 EUR

Gesamt

176.829,24 EUR

 

Diesen Kosten stehen folgende Einnahmen gegenüber:

Zuschuss NLG

77.500,00 EUR

evtl. Zuschuss EWE

13.301,23 EUR

Gesamt

90.801,23 EUR

 

Somit muss die Gemeinde Apen bei Variante 2 einen Eigenanteil in Höhe von 86.028,01 EUR tragen, welcher ebenfalls im Haushalt 2021 veranschlagt worden ist.

 

Jedoch weist das Planungsbüro IST darauf hin, dass bei dieser Ausführung die Nebenanlage höhentechnisch nicht zur Straße passen wird und die Ableitung des Oberflächen­wassers durch die Nebenanlage wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß funktionieren wird.

 

Variante 3:

Notwendige Arbeiten

Betrag

Sanierungsarbeiten

354.687,83 EUR

Ingenieurleistungen

  39.779,89 EUR

Gesamt

394.467,72 EUR

 

Diesen Kosten stehen folgende Einnahmen gegenüber:

Zuschuss NLG

77.500,00 EUR

evtl. Zuschuss EWE

13.301,23 EUR

Gesamt

90.801,23 EUR

 

Somit muss die Gemeinde Apen bei Variante 3 einen Eigenanteil in Höhe von 303.666,49 EUR tragen, welcher nur bis zu einer Höhe von 100.000 EUR im Haushalt 2021 abgebildet ist.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten für die Varianten 1 und 2 sind im Haushalt unter der Investitionsnummer INV21.0027 mit einer Summe von 100.000 EUR abgebildet.

 

Die zusätzlichen Kosten für die Variante 3 in Höhe von 216.967,72 EUR inklusive der dann wegfallenden Bezuschussung durch die EWE sind im Haushalt nicht abgebildet und müssten als Nachtrag genehmigt werden.

 


Anlagen:

Luftbilder Variante 1

Kostenschätzung Variante 1

Regelquerschnitt Variante 1

Luftbilder Variante 2

Luftbilder Variante 3

Kostenschätzung Variante 2 und 3