Betreff
Verlängerung des Treidelpfades - Vorstellung der Kosten
Vorlage
VO/814/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1.  

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Verlängerung und Aufbereitung des Treidelpfades in Höhe von ca. 15.142,75 EUR für die Haushaltsberatung 2022 anzumelden.

 

  1.  

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass derzeit eine Verlängerung und Aufbereitung des Treidelpfades als nicht notwendig angesehen wird.

 


Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Straßen- und Brückenausschusses am 15.09.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit der Verlängerung des Treidelpfades am Augustfehn-Kanal ab der sog. Klefer-Brücke bis zur sog. Gnieser-Kreuzung zu prüfen und die notwendigen Kosten zu ermitteln.

 

Laut Prüfung durch die Mitarbeiter des Bauhofes und der Verwaltung erscheint die Verlängerung technisch möglich. Eine notwendige Absprache mit der Ammerländer Wasseracht als Eigentümer des Grundstückes und Unterhaltungspflichtiger des Augustfehn-Kanals als Gewässer müsste nach Beschlussfassung noch erfolgen.

 

Die Kosten wurden in 2 Abschnitte aufgeteilt, da der Pfad zwischen der Klefer-Brücke und dem Schöpfwerk bereits angelegt ist und lediglich vom Bauhof aufbereitet werden muss.

 

  1. Abschnitt (Klefer-Brücke bis Schöpfwerk):

9.460,50 EUR brutto

 

  1. Abschnitt (Schöpfwerk bis Gnieser-Kreuzung)

6.366,50 EUR brutto

 

Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf derzeit 15.142,75 EUR brutto. Es handelt sich um reine Materialkosten. Die Anforderungen für den Einsatz von Personal und Maschinen ist nicht kalkulierbar und auch nicht verbindlich schätzbar. Eine Abweichung aufgrund von Preisänderungen im Material ist möglich.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten in Höhe von derzeit 15.142,75 EUR sind derzeit nicht im Haushalt 2021 eingeplant.

 


Anlagen:

Kostenschätzung

Luftbild der Abschnitte