Sachverhalt:
Bei dem im Dezember 2020 beschlossenen Dichtekonzept der
Gemeinde Apen (Stand Dezember 2020) sind in den Orten Apen und Augustfehn I
einzelne Gebiete für eine eventuelle Gestaltungssatzung vorgesehen.
Um zu erfahren, welche Möglichkeiten eine Gestaltungssatzung
bietet und wie diese zukunftsorientiert entwickelt werden kann, stellt Herr
Janssen vom beauftragten Planungsbüro NWP aus Oldenburg einige Beispiele und
das Verfahren in der Sitzung vor.
Dieser Tagesordnungspunkt war ursprünglich in der letzten
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01.03.2021 geplant, musste jedoch
kurzfristig abgesagt werden und wird nun in der Sitzung am 26.04.2021 nachgeholt.
Finanzierung:
Der Gemeinde Apen entstehen Kosten für die notwendigen Planungen, die aus dem allgemeinen Planungskostenansatz zu erbringen sind.
Anlage: