Sachverhalt:
Die Firma AMF Bruns hat der Verwaltung mitgeteilt, dass sich
die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 140 sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Apen – Apen, AMF-Erweiterung – aufgrund von Eigentumsänderungen im
östlichen Bereich um das Flurstück 73/3 vergrößern und um eine Teilfläche des
Flurstückes 73/2 verkleinern müssen.
Aus diesem Grund mussten kurzfristig mittels Umlaufverfahren
die geänderten Geltungsbereiche beschlossen werden.
Die finale Auslegung der Planentwürfe erfolgt in den nächsten
Tagen, um den Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat am 29.06.2021 nicht zu
gefährden. Somit ist ersichtlich, dass das Umlaufverfahren zwingend
erforderlich war.
Alle beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie die
Öffentlichkeit werden im Auslegungsverfahren auf die geänderten
Geltungsbereiche hingewiesen.
Finanzierung:
Durch das Umlaufverfahren sind der Gemeinde Apen keine weiteren Kosten entstanden.
Anlage:
Neue Geltungsbereiche
Neue Planzeichnungen