Beschlussvorschlag:
Die Medienbildungskonzepte werden zur Kenntnis genommen. Die
vollständige Ausnutzung der Fördermittel aus dem Digitalpakt wird angestrebt.
Die Ausgaben erfolgen in der vorgegebenen Priorisierung der Richtlinie.
Es ist bekannt, dass Folgekosten (Ersatzbeschaffung, Wartung,
Reparatur …) aus den eigenen Mitteln der Gemeinde Apen zu finanzieren sind.
Die Ausstattung der Schulen über die Mittel des Digitalpaktes
hinaus erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Apen. Aus
den Medienbildungskonzepten mit den dazugehörigen Zielausstattungen lassen sich
keine Ansprüche der Schulen auf vollständige Umsetzung herleiten.
Sachverhalt:
Für die IT-Ausstattung der Schulen
sollen Mittel aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Schulen“ eingesetzt werden.
Das Förderprogramm wurde bereits in vorangegangenen Sitzungen dargestellt.
Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist die Aufstellung eines
Medienbildungskonzeptes durch jede Schule. Diese Konzepte sind mit
Unterstützung durch Frau Pundt und Herrn Franz aufgestellt worden. Aus diesen
Konzepten ergibt sich die erforderliche IT-Ausstattung und deren Einbindung in
den Unterricht.
Die Höhe der Fördermittel ist
festgelegt, insbesondere die Ausstattung mit mobilen Endgeräten ist pro Schule
auf 25.000,- € begrenzt. Folgekosten wie Reparaturkosten, Wartungskosten,
Ersatzbeschaffung u.ä. sind nicht förderfähig und müssen aus eigenen
Finanzmitteln des Schulträgers bestritten werden.
In dieser Schulausschuss-Sitzung
werden die Medienbildungskonzepte durch die Schulen vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
finanzielle Mittel aus Förderprogramm, die Höhe der
Folgekosten ist nicht abschätzbar
Anlagen: