Betreff
Digitalpakt: Medienbildungskonzepte der Schulen
Vorlage
VO/825/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Medienbildungskonzepte werden zur Kenntnis genommen. Die vollständige Ausnutzung der Fördermittel aus dem Digitalpakt wird angestrebt. Die Ausgaben erfolgen in der vorgegebenen Priorisierung der Richtlinie.

Es ist bekannt, dass Folgekosten (Ersatzbeschaffung, Wartung, Reparatur …) aus den eigenen Mitteln der Gemeinde Apen zu finanzieren sind.

Die Ausstattung der Schulen über die Mittel des Digitalpaktes hinaus erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Apen. Aus den Medienbildungskonzepten mit den dazugehörigen Zielausstattungen lassen sich keine Ansprüche der Schulen auf vollständige Umsetzung herleiten.

 


Sachverhalt:

Für die IT-Ausstattung der Schulen sollen Mittel aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Schulen“ eingesetzt werden. Das Förderprogramm wurde bereits in vorangegangenen Sitzungen dargestellt. Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist die Aufstellung eines Medienbildungskonzeptes durch jede Schule. Diese Konzepte sind mit Unterstützung durch Frau Pundt und Herrn Franz aufgestellt worden. Aus diesen Konzepten ergibt sich die erforderliche IT-Ausstattung und deren Einbindung in den Unterricht.

Die Höhe der Fördermittel ist festgelegt, insbesondere die Ausstattung mit mobilen Endgeräten ist pro Schule auf 25.000,- € begrenzt. Folgekosten wie Reparaturkosten, Wartungskosten, Ersatzbeschaffung u.ä. sind nicht förderfähig und müssen aus eigenen Finanzmitteln des Schulträgers bestritten werden.

In dieser Schulausschuss-Sitzung werden die Medienbildungskonzepte durch die Schulen vorgestellt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

finanzielle Mittel aus Förderprogramm, die Höhe der Folgekosten ist nicht abschätzbar

 


Anlagen: