Sachverhalt:
Wie bereits in früheren Sitzungen berichtet, hat das
Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für
unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt. Aus
diesem Grund musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das
Aufkommen für die Kommunen zu sichern und die Neuregelungsfrist des
Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer
nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Dafür hat der Bund ein komplexes
Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist, da es weiterhin an den
Verkehrswert der Grundstücke anknüpft.
Der Gesetzgeber hat
den Ländern allerdings die Möglichkeit gegeben, eigenes Landesrecht für
die Berechnung der Grundsteuer zu schaffen.
Die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung
Niedersachsens haben sich mittlerweile für ein eigens entwickeltes Modell zur
Berechnung der Grundsteuer verständigt. Bei diesem Modell handelt es sich um
ein sogenanntes Flächen-Lage-Modell. Dieses Modell nimmt ebenso wie ein reines
Flächenmodell die Größe des Grundstücks und des Gebäudes zum Maßstab und
erweitert diesen Maßstab um einen Lagefaktor. Als Indikator für die Lage werden
die flächendeckend für Bauflächen vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige
Grundstück genutzt.
Das neue Modell soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund geht davon aus,
dass das neue Modell auch zu erheblichem Anpassungsbedarf bei den Kommunen
führen wird. Die Hebesätze müssen völlig neu ausgerichtet werden, wobei es die
politische Zusage gibt, dass die Umstellung der Grundsteuer aufkommensneutral
erfolgen soll.
Der Gesetzgeber appelliert daher an die Gemeinden, die aus
der Neuregelung resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine Anpassung
des Hebesatzes so auszugleichen, dass ein konstantes Grundsteueraufkommen
gesichert wird.
Sobald uns diesbezüglich weitere Informationen vorliegen,
werden wir die Ausschussmitglieder hierüber unterrichten.
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