Beschlussvorschlag:
2.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2021 (Nds. GVBL S. 240) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 29.06.2021 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
18.695.400 |
1.656.900 |
71.000 |
20.281.300 |
ordentliche Aufwendungen |
18.638.500 |
429.000 |
72.300 |
18.995.200 |
außerordentliche Erträge |
17.600 |
26.500 |
0 |
44.100 |
außerordentliche Aufwendungen |
25.000 |
50.000 |
0 |
75.000 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
17.441.400 |
1.674.900 |
71.000 |
19.045.300 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
16.562.900 |
479.000 |
43.100 |
16.998.800 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.273.300 |
8.500 |
0 |
2.281.800 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
6.250.400 |
1.154.500 |
0 |
7.404.900 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
3.500.000 |
0 |
23.000 |
3.477.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
545.000 |
0 |
2.000 |
543.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
|
23.214.700 |
1.683.400 |
94.000 |
24.804.100 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
|
23.358.300 |
1.633.500 |
45.100 |
24.946.700 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
3.500.000 Euro um 23.000 Euro vermindert und damit auf 3.477.000 Euro neu
festgesetzt.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 29.06.2021
Huber
(Bürgermeister)
Das Investitionsprogramm wird in der dem 2.
Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Finanzausschusses vom 10.05.2021 wurde das Zahlenwerk für den 2.
Nachtragshaushaltsplan 2021 und die Anpassungen im Investitionsprogramm bis
2024 vorgestellt.
Aus den jeweiligen Fraktionen gab
es keine Änderungswünsche zu dem am 10.05.2021 vorgestellten Zahlenwerk.
Finanzielle
Auswirkung:
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung nochmals
erläutert.
Anlagen: