Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen im Jahr 2017
Vorlage
VO/856/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in dem Teilhaushalt 112 (Wirtschaftsförderung) 16.356,05 €, werden für das Haushaltsjahr 2017 bei folgender Position Haushaltsmittel bereitgestellt.

Kostenstelle    112001

Kostenträger 5711010

Sachkonto     5321000

 

Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.

112 Wirtschaftsförderung                              1.042,31 €

134 Ordnungswesen                               770,97 €

141 Bauverwaltung                                       14.542,77 €

 

 

  1. Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in dem Teilhaushalt 141 (Bauverwaltung)  58.337,40 € werden für das Haushaltsjahr 2017 bei folgender Position Haushaltsmittel bereitgestellt.

Kostenstelle    141001

Kostenträger 5222110

Sachkonto     5321000

 

Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.

141 Bauverwaltung                                       58.337,40 €

 

  1. Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in dem Teilhaushalt 142 (Straßen, Natur und Landschaft) 411.055,16 € werden für das Haushaltsjahr 2017 bei folgender Position Haushaltsmittel bereitgestellt.

Kostenstelle    142004

Kostenträger 5411010

Sachkonto     5321000

 

Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.

 

141 Bauverwaltung                                          9.810,38 €

142 Straßen, Natur und Landschaft     21.083,27 €

143 Gebäudedienst                                         70.472,38 €

144 Sport, Kultur und Freibad                       120.656,93 €

145 Bauhof                                                        5.469,00 €

 

Für den restlichen Betrag in Höhe von 183.563,20 € erfolgt die Deckung aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 167.180,61 € und aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.382,59 €.

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2017 sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 480.607,16 € entstanden. Diese Aufwendungen sind nur bedingt vorhersehbar und wurden deshalb auch nicht im Haushaltsplan 2017 geplant. Es handelt sich somit bei jedem dieser Geschäftsvorfälle um außerplanmäßige Aufwendungen.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2017 besagt, dass außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 12.500 € als unerheblich im Sinne des § 117 (1) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gelten und somit in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters liegen. Über außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb dieser Wertgrenze entscheidet der Rat der Gemeinde Apen.

 

Bei den nachstehenden Geschäftsvorfällen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb der Wertgrenze von 12.500 €:

 

  1. Teilhaushalt 112 Wirtschaftsförderung

Kostenstelle    112001

Kostenträger 5711010

Sachkonto     5321000

 

Im Jahr 2017 wurden Gewerbegrundstücke unter Buchwert verkauft, dies führte zu außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 16.356,05 €.

Die Deckung erfolgt  durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden Teilhaushalten:

 

112 Wirtschaftsförderung                              1.042,31 €

134 Ordnungswesen                               770,97 €

141 Bauverwaltung                                       14.542,77 €

 

Summe:                                                         16.356,05 €

 

  1. Teilhaushalt 141 Bauverwaltung

 

Kostenstelle    141001

Kostenträger 5222110

Sachkonto     5321000

 

Im Jahr 2017 wurde die Flurbereinigung Godensholt durchgeführt, dies führt zu außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 58.337,40 €.

 

Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in dem folgenden Teilhaushalt:

 

141 Bauverwaltung                                       58.337,40 €

 

Summe:                                                         58.337,40 €

 

  1. Teilhaushalt 142 Straßen, Natur und Landschaft

 

Kostenstelle    142004

Kostenträger 5411010

Sachkonto     5321000

 

 

Im Jahr 2017 wurde die Flurbereinigung Godensholt durchgeführt, dies führt zu außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 411.055,16 €.

 

Die Deckung erfolgt zum einen durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden Teilhaushalten:

 

141 Bauverwaltung                                          9.810,38 €

142 Straßen, Natur und Landschaft     21.083,27 €

143 Gebäudedienst                                         70.472,38 €

144 Sport, Kultur und Freibad                       120.656,93 €

145 Bauhof                                                        5.469,00 €

 

Für den restlichen Betrag in Höhe von 183.563,20 € erfolgt die Deckung aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 167.180,61 € und aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.382,59 €.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen: