Sachverhalt:
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Sammelgruben wurde 2017 von 25,40 € auf 26,70 € je angefangene
0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht.
Dieser Gebührensatz konnte in den Jahren 2018 und 2019
beibehalten werden. Zum Jahr 2020 wurde die Gebühr auf 27,50 € je angefangene
0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht. Der Überschuss aus 2019 in Höhe von 27,41 €
wurde im Jahr 2020 aufgebraucht. Zum Ende des Jahres 2020 besteht ein
Fehlbetrag in Höhe von 600,79 €
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden
Betriebsabrechnung.
Finanzierung:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar, so dass ein Fehlbetrag in den Folgejahren vom Gebührenhaushalt wieder abzudecken ist.
Anlage:
Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2020