Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
MV/336/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben wurde 2017 von 25,40 € auf 26,70 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht.

 

Dieser Gebührensatz konnte in den Jahren 2018 und 2019 beibehalten werden. Zum Jahr 2020 wurde die Gebühr auf 27,50 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht. Der Überschuss aus 2019 in Höhe von 27,41 € wurde im Jahr 2020 aufgebraucht. Zum Ende des Jahres 2020 besteht ein Fehlbetrag in Höhe von 600,79 €

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Betriebsabrechnung. 

 


Finanzierung:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar, so dass ein Fehlbetrag in den Folgejahren vom Gebührenhaushalt wieder abzudecken ist.  


Anlage:

Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2020