Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 der Gemeinde Apen - Apen, Gemeinbedarfsfläche öffentliche Verwaltung - ; Aufstellungs und Auslegungsbeschluss
Vorlage
MV/341/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Es ist vorgesehen, die Flächen östlich des Rathauses der Gemeinde Apen (Flur 70, Flurstück 130; Hauptstraße 196) für eine Erweiterung planungsrechtlich zu sichern.

 

Hierfür war es erforderlich den Beschluss  über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 der Gemeinde Apen im Umlaufverfahren durchzuführen.

 

Die Fläche soll als Gemeinbedarfsfläche für die öffentliche Verwaltung dienen. Eine mögliche Bebauung wird sich an der Umgebung orientieren, sodass sich das Vorhaben der Gemeinde Apen zum einen nach der Umgebung und zum anderen auch nach dem Dichtekonzept der Gemeinde Apen richten wird.

 

Der einstimmige Beschluss im Umlaufverfahren lautete:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109, 1. Änderung – Apen, Gemeinbedarfsfläche öffentliche Verwaltung – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet ergibt sich aus der beigefügten Skizze.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 


Finanzierung:  


Anlage:

Umlaufverfahren