Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Vorlage
VO/923/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 14.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

      1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                   19.053.100 Euro         1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                        19.507.000 Euro

 

1.3.   der außerordentlichen Erträge auf                                              311.400 Euro

1.4.   der außerordentlichen Aufwendungen auf                                              0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                        17.786.300 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                        17.571.800 Euro

 

2.3.    der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                             2.012.200 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                              4.221.500 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                       2.209.300 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                           580.000 Euro

 

            festgesetzt.

 

 

            Nachrichtlich:

 

            Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                         22.007.800 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                        22.373.300 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2021 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.209.300 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.060.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.900.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                   380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                       380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                      380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –Kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 14. Dezember 2021

 

 

Huber

Bürgermeiste

 


Sachverhalt:

In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 15.11.2021 und 30.11.2021 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2022 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den Haushaltsplan 2022 eingearbeitet.

 

Die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Finanzausgleichs, sowie steigenden Aufwendungen im Bereich der Bewirtschaftung und Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude führen dazu, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr 2022 nicht erreicht werden kann.

 

Für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von -142.500 € geplant.

 

In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird von folgender Entwicklung der Jahresergebnisse ausgegangen:

 

2023: -240.200 €

2024: +667.600 €

2025: +845.100 €

Im Übrigen wird auf die Beratungen in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen: