Sachverhalt:
Der Klimawandel beschäftigt die Gesellschaft, die Endlichkeit
der Ressourcen wird in der derzeitigen Situation einmal wieder umso bewusster
und Alternativen sind zu schaffen. Die Auswirkungen des Klimawandels können
vielfach relativ spontan mit verschiedenen Schlagworten beschrieben werden:
Artensterben, Anstieg des Meeresspiegels, Starkregenereigenisse, Verödung von
Landschaften und vieles mehr. Ebenso können auch vielfach die Ursachen des
Klimawandels relativ spontan benannt werden: Verbrauch fossiler Brennstoffe,
CO2-Ausstoß, Vernichtung der (Ur)Wälder usw.. Damit sei gesagt, dass Ursache
und Wirkung abstrakt relativ einfach zu benennen sind und im Grunde jede Person
mit diesen Begrifflichkeiten etwas assoziieren kann.
Letztlich stellt sich jedoch die Frage, was kann einjeder zur
Eindämmung bzw. Verbesserung des als ungünstig benannten Ist-Zustandes
beitragen. Das ist jeweils eine persönliche Fragestellung aber auch, und das
ist nicht zu unterschätzen, eine institutionelle Fragestellung, also auch eine
Fragestellung mit der sich eine Kommune zu beschäftigen hat, um Impulse zu
setzen.
Bereits in der jüngst zurückliegenden Ratsperiode wurden
politische Anträge gestellt, die mit Blick auf die jetzige Ratsperiode die
Einrichtung eines Ausschusses für Klima und Umwelt formulierten wie auch die
Einrichtung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragten. So hat mit Datum vom
24.09.2021 die damalige Gruppe SPD/CDU einen Antrag auf Einrichtung eines
entsprechenden Ausschusses, mit Datum vom 11.10.2021 die UWG-Fraktion einen
Antrag zur Schaffung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragten, mit Datum vom
13.10.2021 die Gruppe GGL einen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses wie
auch auf Schaffung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragen an die Verwaltung
gerichtet (s. Anlage).
Mit der erstmaligen Tagung des heutigen „Ausschusses für Klima
und Umwelt“ ist somit zunächst ein Gremium installiert, welches sich thematisch
mit klima- und umweltrelevanten Themen befasst. Hier sollte miteinander
besprochen werden, welche Themen welcher Tragweite in diesem Gremium behandelt
werden mögen. Beispielhaft sei erwähnt, dass bisher die Thematik der
Kompensation bzw. Kompensationsflächen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung
politisch besprochen wurde, ebenso wurde die Thematik des Bauens nach energetischen
Standards bzw. die energetische Sanierung im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen
diskutiert und entsprechende Ausschreibungen nach den notwendigen (gesetzlich
normierten) Vorgaben hinsichtlich des Nachhaltigkeitsgedanken vorgenommen
wurden. Hier stellt sich die Frage, inwieweit diese Themen in diesem Gremium
vorgestellt werden sollen, oder ob dahinterliegende umfassendere
Themenschwerpunkte hier ausschließlich ihre fachliche (Vor)Beratung erfahren
mögen.
Ohne Zweifel ist die Stelle und die Personalie eines
Klimaschutzbeauftragen in diesem Gremium zu behandeln. Bei Einrichtung einer
solchen Stelle ist die dahinter stehende Aufgabenvielfalt, beispielhaft eine
erstellte CO2-Bilanz und die Ableitung von Maßnahmen und weiteren Folgen
thematisch in diesem Gremium verortet. Verwaltungsseitig ist bewusst und auch
bereits in einem Verwaltungsausschuss beraten und beschlossen worden, dass man
hier personell als Gemeinde Apen dieser Aufgabe einen Schwerpunkt geben muss.
Jedoch ist die Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzbeauftragen noch nicht
beraten oder gar beschlossen. Verwaltungsseitig gibt es Gespräche hinsichtlich
einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Einrichtung einer Stelle eines
Klimaschutzbeauftragten. Die Ergebnisse dieser Gespräche gilt es jedoch noch
abzuwarten, um für die Gemeinde Apen zu entscheiden, welcher personelle Weg
hier gegangen werden möge. Festzuhalten ist jedoch, dass auch hier die
Erwartung hinsichtlich einer möglichen Aufgabenfülle und -abarbeitung
miteinander zu beraten ist und in jedem Fall mit einer personellen Ressource zu
hinterlegen ist.
Finanzierung:
Anlage:
Anträgep