Betreff
Klimaschutz; Klimaschutzbeauftragter
Vorlage
MV/376/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Klimawandel beschäftigt die Gesellschaft, die Endlichkeit der Ressourcen wird in der derzeitigen Situation einmal wieder umso bewusster und Alternativen sind zu schaffen. Die Auswirkungen des Klimawandels können vielfach relativ spontan mit verschiedenen Schlagworten beschrieben werden: Artensterben, Anstieg des Meeresspiegels, Starkregenereigenisse, Verödung von Landschaften und vieles mehr. Ebenso können auch vielfach die Ursachen des Klimawandels relativ spontan benannt werden: Verbrauch fossiler Brennstoffe, CO2-Ausstoß, Vernichtung der (Ur)Wälder usw.. Damit sei gesagt, dass Ursache und Wirkung abstrakt relativ einfach zu benennen sind und im Grunde jede Person mit diesen Begrifflichkeiten etwas assoziieren kann.

 

Letztlich stellt sich jedoch die Frage, was kann einjeder zur Eindämmung bzw. Verbesserung des als ungünstig benannten Ist-Zustandes beitragen. Das ist jeweils eine persönliche Fragestellung aber auch, und das ist nicht zu unterschätzen, eine institutionelle Fragestellung, also auch eine Fragestellung mit der sich eine Kommune zu beschäftigen hat, um Impulse zu setzen.

 

Bereits in der jüngst zurückliegenden Ratsperiode wurden politische Anträge gestellt, die mit Blick auf die jetzige Ratsperiode die Einrichtung eines Ausschusses für Klima und Umwelt formulierten wie auch die Einrichtung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragten. So hat mit Datum vom 24.09.2021 die damalige Gruppe SPD/CDU einen Antrag auf Einrichtung eines entsprechenden Ausschusses, mit Datum vom 11.10.2021 die UWG-Fraktion einen Antrag zur Schaffung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragten, mit Datum vom 13.10.2021 die Gruppe GGL einen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses wie auch auf Schaffung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragen an die Verwaltung gerichtet (s. Anlage).

 

Mit der erstmaligen Tagung des heutigen „Ausschusses für Klima und Umwelt“ ist somit zunächst ein Gremium installiert, welches sich thematisch mit klima- und umweltrelevanten Themen befasst. Hier sollte miteinander besprochen werden, welche Themen welcher Tragweite in diesem Gremium behandelt werden mögen. Beispielhaft sei erwähnt, dass bisher die Thematik der Kompensation bzw. Kompensationsflächen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung politisch besprochen wurde, ebenso wurde die Thematik des Bauens nach energetischen Standards bzw. die energetische Sanierung im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen diskutiert und entsprechende Ausschreibungen nach den notwendigen (gesetzlich normierten) Vorgaben hinsichtlich des Nachhaltigkeitsgedanken vorgenommen wurden. Hier stellt sich die Frage, inwieweit diese Themen in diesem Gremium vorgestellt werden sollen, oder ob dahinterliegende umfassendere Themenschwerpunkte hier ausschließlich ihre fachliche (Vor)Beratung erfahren mögen.  

 

Ohne Zweifel ist die Stelle und die Personalie eines Klimaschutzbeauftragen in diesem Gremium zu behandeln. Bei Einrichtung einer solchen Stelle ist die dahinter stehende Aufgabenvielfalt, beispielhaft eine erstellte CO2-Bilanz und die Ableitung von Maßnahmen und weiteren Folgen thematisch in diesem Gremium verortet. Verwaltungsseitig ist bewusst und auch bereits in einem Verwaltungsausschuss beraten und beschlossen worden, dass man hier personell als Gemeinde Apen dieser Aufgabe einen Schwerpunkt geben muss. Jedoch ist die Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzbeauftragen noch nicht beraten oder gar beschlossen. Verwaltungsseitig gibt es Gespräche hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Einrichtung einer Stelle eines Klimaschutzbeauftragten. Die Ergebnisse dieser Gespräche gilt es jedoch noch abzuwarten, um für die Gemeinde Apen zu entscheiden, welcher personelle Weg hier gegangen werden möge. Festzuhalten ist jedoch, dass auch hier die Erwartung hinsichtlich einer möglichen Aufgabenfülle und -abarbeitung miteinander zu beraten ist und in jedem Fall mit einer personellen Ressource zu hinterlegen ist.         

 


Finanzierung:

 


Anlage:

Anträgep