Betreff
Verkehrssituation Bahnhofstraße nach Ende der Umbauarbeiten des Bahnhofes
Vorlage
VO/969/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung des Landkreises Ammerland kurzfristig umzusetzen.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten einer Sanierung der Bahnhofstraße, sowie die Pläne als möglichen verkehrsberuhigten Bereich zu prüfen und im nächsten Ausschuss für Straßen, Brücken und ÖPNV vorzustellen.

 


Sachverhalt:

Der Umbau des Bahnhofes Augustfehn offenbarte bereits Anfang des Jahres, dass es nach Aufhebung der Straßensperrung in der Bahnhofstraße erhebliche Probleme mit der Verkehrsführung und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geben wird.

 

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung frühzeitig mit den zuständigen Behörden (Landkreis Ammerland, Polizei) Lösungen zur Wieder­herstellung der Sicherheit erarbeitet.

 

Zwischenzeitlich wurde von der Marienapotheke mit Schreiben vom 22.01.2022 auf den derzeitigen desolaten Zustand hingewiesen. Darüber hinaus bittet man, die Verkehrsführung nicht in eine Einbahnstraße zu ändern. Dies würde bedeuten, dass die Marienapotheke nicht mehr wie bisher angefahren werden könne und ihre Attraktivität für die Zukunft verliere.

 

Des Weiteren ging ein gemeinsames Schreiben vom Ortsverein Augustfehn und der Werbe­gemeinschaft Augustfehn am 07.02.2022 ein, in welchem auf den desolaten Zustand der Bahnhofstraße hingewiesen wird. Um die Lebensader Bahnhofstraße/ Poststraße auch in Zukunft mit Leben zu versorgen, bittet man um entsprechende Sanierung der Bahnhofstraße – auch in dem Bewusstsein, dass dies einen erneuten finanziellen Kraftakt für die Gemeinde Apen bedeutet.

 

Zudem teilte Herr Hermann Tammen, Behindertenbeauftragter der Gemeinde Apen, mit Schreiben vom 10.02.2022 mit, dass gerade die Sicherheit für Menschen mit Beeinträchtigungen in diesem Bereich großer Aufmerksamkeit bedürfe. Die Treppenanlage auf den bisherigen Bürgersteig sei hier nur eine Gefahr. Er bat um Prüfung einer Einbahnstraßen-Regelung.

 

Nach Prüfung einiger Vorschläge wurde eine Einbahnstraßenregelung als nicht praktikabel verworfen.

 

Der Landkreis Ammerland hat im Ergebnis die Aufbringung einer Fußgängerüberwegung (sog. Zebrastreifen), die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sowie für die Bahnhofstraße (vom Bahnhofgebäude Richtung Stahlwerkstraße) ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge beantragt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten für die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnung (Zebrastreifen, etc.) werden aus dem laufenden Haushalt gezahlt.

 


Anlagen:

Erläuterungsbericht vom Antrag der verkehrsbehördlichen Antwort

Lageplan des Antrages

Anschreiben Marienapotheke

Anschreiben OV Augustfehn und Werbegemeinschaft Augustfehn

Anschreiben Hermann Tammen (Behindertenbeauftragter)