Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung des Landkreises
Ammerland kurzfristig umzusetzen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten einer
Sanierung der Bahnhofstraße, sowie die Pläne als möglichen verkehrsberuhigten
Bereich zu prüfen und im nächsten Ausschuss für Straßen, Brücken und ÖPNV
vorzustellen.
Sachverhalt:
Der Umbau des Bahnhofes Augustfehn
offenbarte bereits Anfang des Jahres, dass es nach Aufhebung der
Straßensperrung in der Bahnhofstraße erhebliche Probleme mit der
Verkehrsführung und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geben wird.
Aus diesem Grunde hat die
Verwaltung frühzeitig mit den zuständigen Behörden (Landkreis Ammerland,
Polizei) Lösungen zur Wiederherstellung der Sicherheit erarbeitet.
Zwischenzeitlich wurde von der
Marienapotheke mit Schreiben vom 22.01.2022 auf den derzeitigen desolaten
Zustand hingewiesen. Darüber hinaus bittet man, die Verkehrsführung nicht in eine Einbahnstraße zu ändern.
Dies würde bedeuten, dass die Marienapotheke nicht mehr wie bisher angefahren
werden könne und ihre Attraktivität für die Zukunft verliere.
Des Weiteren ging ein gemeinsames
Schreiben vom Ortsverein Augustfehn und der Werbegemeinschaft Augustfehn am
07.02.2022 ein, in welchem auf den desolaten Zustand der Bahnhofstraße
hingewiesen wird. Um die Lebensader Bahnhofstraße/ Poststraße auch in Zukunft
mit Leben zu versorgen, bittet man um entsprechende Sanierung der Bahnhofstraße
– auch in dem Bewusstsein, dass dies einen erneuten finanziellen Kraftakt für
die Gemeinde Apen bedeutet.
Zudem teilte Herr Hermann Tammen,
Behindertenbeauftragter der Gemeinde Apen, mit Schreiben vom 10.02.2022 mit,
dass gerade die Sicherheit für Menschen mit Beeinträchtigungen in diesem
Bereich großer Aufmerksamkeit bedürfe. Die Treppenanlage auf den bisherigen
Bürgersteig sei hier nur eine Gefahr. Er bat um Prüfung einer
Einbahnstraßen-Regelung.
Nach Prüfung einiger Vorschläge
wurde eine Einbahnstraßenregelung als nicht praktikabel verworfen.
Der Landkreis Ammerland hat im
Ergebnis die Aufbringung einer Fußgängerüberwegung (sog. Zebrastreifen), die
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sowie für die Bahnhofstraße (vom
Bahnhofgebäude Richtung Stahlwerkstraße) ein Überholverbot von einspurigen
Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge beantragt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Kosten für die Umsetzung der verkehrsbehördlichen
Anordnung (Zebrastreifen, etc.) werden aus dem laufenden Haushalt gezahlt.
Anlagen:
Erläuterungsbericht vom Antrag der verkehrsbehördlichen
Antwort
Lageplan des Antrages
Anschreiben Marienapotheke
Anschreiben OV Augustfehn und Werbegemeinschaft Augustfehn
Anschreiben Hermann Tammen (Behindertenbeauftragter)