Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde
Apen
für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBL S. 191) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 12.07.2022 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
die
bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge –Euro |
erhöht
um -Euro- |
Vermindert
um -Euro |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge
festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
|
|
|
|
ordentliche Erträge |
19.053.100 |
1.188.500 |
0 |
20.241.600 |
ordentliche Aufwendungen |
19.507.000 |
343.700 |
20.000 |
19.830.700 |
außerordentliche Erträge |
311.400 |
0 |
0 |
311.400 |
außerordentliche Aufwendungen |
0 |
73.000 |
0 |
73.000 |
Finanzhaushalt |
|
|
|
|
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
17.786.300 |
1.188.500 |
0 |
18.974.800 |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
17.571.800 |
283.600 |
20.000 |
17.835.400 |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
2.012.200 |
1.275.200 |
0 |
3.287.400 |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
4.221.500 |
4.917.500 |
229.600 |
8.909.400 |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
2.209.300 |
2.830.700 |
0 |
5.040.000 |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
580.000 |
0 |
16.000 |
564.000 |
Nachrichtlich: |
|
|
|
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen
des Finanzhaushalts |
22.007.800 |
5.294.400 |
0 |
27.302.200 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen
des Finanzhaushalts |
22.373.300 |
5.201.100 |
265.600 |
27.308.800 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.209.300 Euro um 2.830.700 Euro erhöht und
damit auf 5.040.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 1.060.000 Euro um 440.000 Euro
erhöht und damit auf
1.500.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite
beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und
–kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 12.07.2022
Huber
Bürgermeister
Sachverhalt:
In den Sitzungen des
Finanzausschusses vom 30.05.2022 und 13.06.2022 wurde das Zahlenwerk für den 1.
Nachtragshaushaltsplan 2022 und für die Anpassung des Investitionsprogrammes
bis 2025 vorgestellt.
Die Mitglieder des
Finanzausschusses haben sich im Zuge der Finanzausschusssitzung am 13.06.2022
ausgiebig mit dem eingereichten Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines
Klimabudgets in Höhe von mindestens 100.000 € jährlich und dem Vorschlag der
Gruppe CDU/FDP auf Änderung der Reihenfolge für die Umsetzung der künftigen
Maßnahmen auseinandergesetzt. Es erfolgte eine einstimmige Einigung
dahingehend, dass Haushaltsmittel für die Einrichtung eines Klimabudgets in
Höhe von 100.000 € pro Jahr in die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr
2023 eingeplant werden sollen.
Die zusätzlichen Haushaltsmittel
in Höhe von 100.000 € jährlich wurden verwaltungsseitig im Teilhaushalt 141 –
Bauverwaltung unter dem neu eingerichteten Produkt 56.1.20 – Klimaschutz als
investive Auszahlungen ab dem Jahr 2023 eingeplant.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan
konnte das im Ursprungshaushalt 2022 geplante Jahresergebnis in Höhe von
-142.500 € deutlich verbessert werden, so dass der 1. Nachtragshaushaltplan
2022 ein Jahresergebnis in Höhe von +649.300 € aufweist. Als Gründe sind hier
die positive Entwicklung in den Bereichen Gewerbesteuer, Finanzausgleich und
den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer anzuführen.
Aufgrund der positiven
Haushaltsentwicklung im Jahr 2021 kann die für die Finanzierung der in das
Haushaltsjahr 2022 übertragenen Haushaltsreste eingeplante Kreditermächtigung
in Höhe von ursprünglich 3.477.300 € auf 1.727.000 € reduziert werden.
Die Einplanung neuer
Investitionsmaßnahmen führt aber zwangsläufig dazu, dass die Kreditermächtigung
für das Jahr 2022 von 2.209.300 € auf 5.040.000 € angehoben werden muss. Die
geplante Verschuldung zum 31.12.2025 erhöht sich um 967.400 € und wird somit
voraussichtlich 10.650.520 € betragen.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt.
Anlagen:
Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022