Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2022, Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2025
Vorlage
VO/987/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBL S. 191) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 12.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

19.053.100

1.188.500

0

20.241.600

ordentliche Aufwendungen

19.507.000

343.700

20.000

19.830.700

außerordentliche Erträge

311.400

0

0

311.400

außerordentliche Aufwendungen

0

73.000

0

73.000

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.786.300

1.188.500

0

18.974.800

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.571.800

283.600

20.000

17.835.400

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.012.200

1.275.200

0

3.287.400

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

4.221.500

4.917.500

229.600

8.909.400

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.209.300

2.830.700

0

5.040.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

580.000

0

16.000

564.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

22.007.800

5.294.400

0

27.302.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

22.373.300

5.201.100

265.600

27.308.800

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.209.300 Euro um 2.830.700 Euro erhöht und damit auf 5.040.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 1.060.000 Euro um 440.000 Euro erhöht und damit auf

1.500.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

 

Apen, den 12.07.2022

 

 

 

Huber  

Bürgermeister

 

 


Sachverhalt:

In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 30.05.2022 und 13.06.2022 wurde das Zahlenwerk für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 und für die Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2025 vorgestellt.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses haben sich im Zuge der Finanzausschusssitzung am 13.06.2022 ausgiebig mit dem eingereichten Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Klimabudgets in Höhe von mindestens 100.000 € jährlich und dem Vorschlag der Gruppe CDU/FDP auf Änderung der Reihenfolge für die Umsetzung der künftigen Maßnahmen auseinandergesetzt. Es erfolgte eine einstimmige Einigung dahingehend, dass Haushaltsmittel für die Einrichtung eines Klimabudgets in Höhe von 100.000 € pro Jahr in die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr 2023 eingeplant werden sollen.

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € jährlich wurden verwaltungsseitig im Teilhaushalt 141 – Bauverwaltung unter dem neu eingerichteten Produkt 56.1.20 – Klimaschutz als investive Auszahlungen ab dem Jahr 2023 eingeplant.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan konnte das im Ursprungshaushalt 2022 geplante Jahresergebnis in Höhe von -142.500 € deutlich verbessert werden, so dass der 1. Nachtragshaushaltplan 2022 ein Jahresergebnis in Höhe von +649.300 € aufweist. Als Gründe sind hier die positive Entwicklung in den Bereichen Gewerbesteuer, Finanzausgleich und den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer anzuführen.

 

Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung im Jahr 2021 kann die für die Finanzierung der in das Haushaltsjahr 2022 übertragenen Haushaltsreste eingeplante Kreditermächtigung in Höhe von ursprünglich 3.477.300 € auf 1.727.000 € reduziert werden.

 

Die Einplanung neuer Investitionsmaßnahmen führt aber zwangsläufig dazu, dass die Kreditermächtigung für das Jahr 2022 von 2.209.300 € auf 5.040.000 € angehoben werden muss. Die geplante Verschuldung zum 31.12.2025 erhöht sich um 967.400 € und wird somit voraussichtlich 10.650.520 € betragen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt.

 


Anlagen:

Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022