Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 25 des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt – sowie die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 der Gemeinde Apen – Apen,
Verbrauchermarkt –.
Das Plangebiet
ergibt sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschuss vom 27.09.2022
angehängten Entwürfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Sachverhalt:
Die Bünting Unternehmensgruppe plant im Ort Apen den Neubau eines modernen Combi-Verbrauchermarktes als Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m² zzgl. einer Verkaufsfläche für einen Bäcker sowie einer Kassenvorzone und Windfang/Leergutannahme von ca. 180 m² und notwendigen Parkplätzen.
Im rückwärtigen Bereich der Fläche ist ein Geh- und Radweg als Verbindung zur Gemeindestraße „Am Esch“ vorgesehen, um den Einwohner*innen aus diesem Bereich einen kurzen Weg zum Markt zu ermöglichen.
Derzeit gelten vor Ort die Bebauungspläne 109 und 42 der Gemeinde Apen, welche u. a. ein Mischgebiet festsetzen. Um die Planungen der Bünting Unternehmensgruppe umsetzen zu können ist die Überplanung des Vorhabengebietes notwendig.
Die Planung wird durch das beauftragte Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Sämtliche Planungs- und Erschließungskosten werden vom Vorhabenträger nach Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages übernommen.
Anlagen:
Geltungsbereich
Planentwurf Bebauungsplan
Planentwurf Flächennutzungsplan