Betreff
Bebauungsplan Nr. 11, 6. Änderung der Gemeinde Apen - Augustfehn, Westlich Mühlenstraße - ; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/014/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 11, 6. Änderung – Augustfehn, Westlich Mühlenstraße – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 11, 6. Änderung – Augustfehn, westlich Mühlenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 11, 6. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Sachverhalt:

Für einen Großteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 11 der Gemeinde Apen hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 26.01.2021 einen Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung vom 13.07.2021 einen Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Ziel der Planung ist es, das Konzept der Gemeinde Apen zur verträglichen Nachverdichtung mit der zukünftigen Bebauung in Einklang zu bringen.

 

Da es sich in diesem Verfahren um ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB handelt, war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB nicht vorgesehen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 28.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022 statt.

Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls im Zeitraum vom 28.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022 statt.

 

Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden aus dem Budget „Planungskosten“ des laufenden Haushaltes gezahlt.


Anlagen:

Satzung in textlicher Form

Begründung

Abwägung der Auslegung