Betreff
Bebauungsplan Nr. 134 der Gemeinde Apen - Augustfehn, nördlich Friedensweg - ; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/018/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 134 – Augustfehn, nördlich Friedensweg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 134 – Augustfehn, nördlich Friedensweg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 134 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 134 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Sachverhalt:

In einem Gebiet nördlich des Friedensweges ist durch örtliche Investoren die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geplant. Hierfür hat der Verwaltungsausschuss am 01.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134 beschlossen.

 

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen sowie die frühzeitige Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 22.06.2021 bis einschließlich 29.07.2021 statt.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen sowie die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 09.06.2022  bis einschließlich 11.07.2022 statt.

 

Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die entstehenden Kosten werden vom Investor gemäß dem noch zu schließenden Erschließungsvertrag gezahlt.


Anlagen:

Planzeichnung

Begründung inkl. Umweltbericht

Immissionstechnischer Bericht

Entwässerungskonzept

Steckbrief bzgl. des Kompensationspool „Oldehave“ der Nds. Landesforsten

Abwägungen der frühzeitigen Auslegung

Abwägungen der Auslegung