Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
MV/407/2022
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Sammelgruben betrug im Jahr 2020 27,50 € je angefangene 0,5 m³
entsorgtes Abwasser. Diese Gebühr wurde zum Haushaltsjahr 2021 auf 28,40 € je
angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser angehoben.
In das Jahr 2021 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 600,79 €
vorgetragen. Dieser Fehlbetrag ist im Jahr 2021 auf 4.871,46 € angewachsen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden
Betriebsabrechnung und werden in der Sitzung erläutert.
Finanzierung:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar, so dass ein Fehlbetrag in den Folgejahren vom Gebührenhaushalt wieder abzudecken ist.
Anlage:
Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2021