Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
MV/407/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben betrug im Jahr 2020 27,50 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser. Diese Gebühr wurde zum Haushaltsjahr 2021 auf 28,40 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser angehoben.

 

In das Jahr 2021 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 600,79 € vorgetragen. Dieser Fehlbetrag ist im Jahr 2021 auf 4.871,46 € angewachsen.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Betriebsabrechnung und werden in der Sitzung erläutert.

 


Finanzierung:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar, so dass ein Fehlbetrag in den Folgejahren vom Gebührenhaushalt wieder abzudecken ist.


Anlage:

Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2021