Beschlussvorschlag:
§ 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung des Freibades der Gemeinde Apen in Hengstforde wird hinsichtlich der
Benutzungsgebühren wie folgt geändert:
Einzelkarten Kinder
und Jugendliche *) 2,00 €
Erwachsene 4,00 €
Zehnerkarten Kinder und
Jugendliche *) 15,00 €
Erwachsene 35,00 €
Saisonkarten Kinder
und Jugendliche*) 50,00 €
Erwachsene 100,00
€
Familienkarten 180,00
€
Sachverhalt:
Die Benutzungsgebühren für das
Freibad in Hengstforde sind zuletzt zum 01.01.2018 angehoben worden. Aufgrund
der steigenden Energiekosten und Maßgabe der Reduzierung des jährlichen
Defizits muss überlegt werden, ob die seinerzeit festgesetzten Gebühren
weiterhin aufrechterhalten werden können.
Seitens der Verwaltung wurde ein
Gebührenvergleich mit den Bädern in den anderen Ammerlandgemeinden und der
Nachgemeinde Barßel vorgenommen (siehe Anlage 1). Als Ergebnis ist
festzuhalten, dass die Gebühren für eine Tageskarte im Rahmen liegen. Bei den
Saisonkarten bzw. Zehnerkarten liegen die Gebühren jedoch unterhalb der
Gebührensätze in den anderen Bädern.
Eine moderate Erhöhung der
Benutzungsgebühren für das Freibad Hengstforde ist somit im Vergleich zu den
anderen Bädern im Ammerland durchaus vertretbar.
Verwaltungsseitig wird folgende
Preisanhebung vorgeschlagen:
|
Bisher |
Neu |
Tageskarte Erwachsene |
3,00 € |
4,00 € |
Tageskarte Kinder/Jugendliche |
1,50 € |
2,00 € |
Zehnerkarte Erwachsene |
24,00 € |
35,00 € |
Zehnerkarte Kinder/Jugendliche |
12,00 € |
15,00 € |
Saisonkarte Erwachsene |
75,00 € |
100,00 € |
Saisonkarte Kinder/Jugendliche |
35,00 € |
50,00 € |
Familienkarte |
140,00 € |
180,00 € |
Von der Einnahmeseite her würde
eine Gebührenerhöhung in der vorgeschlagenen Form bei gleichen Verkaufszahlen
bei den Saison-, Familien-, Zehner- und Tageskarten voraussichtliche
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 22.000,00 €/Jahr bedeuten.
Seitens der Verwaltung wurde hierzu eine Gebührenänderungssatzung vorbereitet (Anlage 2).
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die Neufestsetzung der Nutzungsgebühren kann von einer Erhöhung der Einnahmen und damit einhergehend einer Verringerung des Defizites ausgegangen werden.
Anlagen:
Vergleich Eintrittspreise
Gebührenänderungssatzung