Betreff
Widmung von Gemeindestraßen - Wohnbaugebiet Hornskamp in Apen
Vorlage
VO/033/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die Straße Hornskamp und die anliegenden Fuß- und Radwege gem. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


Sachverhalt:

Die Straße im Wohnbaugebiet „Hornskamp“ in Apen wurde mittlerweile endausgebaut. Die Abnahme im Beisein der ausführenden Firma, der NLG als Investor und der Gemeinde Apen fand am 11.05.2022 statt. Bei dieser erfolgreichen Abnahme wurden keine Planungs- oder Ausführungsfehler entdeckt, sodass der Übernahme der Straße und Wege sowie des Regenrückhaltebeckens durch die Gemeinde Apen und der damit einhergehenden Unterhaltungspflicht gem. § 10 des Erschließungsvertrages nichts im Wege stand.

 

Die Beurkundung der Übertragung an die Gemeinde Apen erfolgte am 22.08.2022.

 

Die Benennung der Straße Hornskamp wurde bereits vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.09.2017 beschlossen.

 

Um die Maßnahme zum Abschluss zu bringen ist nun noch die Widmung der dortigen Straße und Fuß- und Radwege für den öffentlichen Verkehr erforderlich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten.


Anlagen:

Plan der von der NLG an die Gemeinde Apen übertragenen öffentlichen Flächen