Beschlussvorschlag:

Der im Fachausschuss vorberatene Auslegungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) wird zunächst nicht gefasst.

 

Die Beschlussfassung wird dem Verwaltungsausschuss zur erneuten Beratung vorgelegt, sobald der bisherige Flächennutzungsplan zum Thema Windenergie durch Beschluss des OVG Lüneburg für nicht rechtmäßig erklärt wird oder die Landesregierung die Flächenziele nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes konkret formuliert und über die Art und Umsetzung beschlossen hat.

 


Sachverhalt:

Mit Datum vom 20.07.2021 hat der Rat der Gemeinde Apen die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Gemeindegebiet, Windenergie – beschlossen.

 

Nach zwischenzeitlicher Verabschiedung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ durch die Bundesregierung und entsprechender Erarbeitung der für die Auslegung notwendigen Unterlagen durch das beauftragte Planungsbüro NWP aus Oldenburg kann nun die Auslegung der Unterlagen erfolgen.

 

Am 01.11.2022 wurde die Bürger*innen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula der Schule Apen bereits über die rechtlichen Rahmenbedingungen, an welche die Gemeinde Apen gebunden ist, sowie die derzeitigen Potenzialflächen im Gemeindegebiet informiert.

 

Herr Ramsauer vom beauftragten Planungsbüro NWP aus Oldenburg wird die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Auslegungsunterlagen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorstellen und steht hier für Fragen zur Verfügung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass einige Anlagen technisch bedingt nicht hochauflösend online gestellt werden konnten. Diese können gerne bei Herrn Gurk vom Fachbereich Bauen, Sport, Kultur und Verkehr, 04489-7341 oder gurk@apen.de angefordert werden.

 

!!! ACHTUNG geänderter Beschlussvorschlag, Beschlussvorschlag lautete bisher: 

 

„Der Verwaltungsausschuss beschließt für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die anfallenden Kosten werden aus dem laufenden Haushalt – Budget Planungskosten und Bekanntmachungskosten – gezahlt.


Anlagen:

Entwurf Planzeichnung

Begründung inkl. Umweltbericht

Karte harte Tabuzonen

Karte weiche Tabuzonen

Karte Tabuzonen Infrastruktur

Karte Tabuzonen Natur und Landschaft

Karte Tabuzonen Raumordnung

Karte Tabuzonen gesamt

Karte  Potenzialflächen

Karte weitere Belange