Betreff
Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und Aufstellung eines des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Apen - Apen, Raiffeisen-Markt in Apen -; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/065/2022
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 - Apen, Raiffeisen-Markt Apen –.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungs­ausschusses am 29.11.2022 beigefügten Skizze.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Den Begründungen wird gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschießungsplan abgeschlossen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für die o. g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

Die Firma RWG Ammerland-Ostfriesland möchte Ihren Standort in der Gemeinde Apen verlagern und vergrößern und hat aus diesem Grund bereits das Gelände der ehemaligen Firma Plagge/ABH in Apen – gegenüber dem Autohaus AZA Apen – gekauft. Dieses Grundstück befindet sich derzeit im ungeplanten Außenbereich.

 

Um das Vorhaben realisieren zu können ist die Aufstellung einer entsprechenden Bauleitplanung notwendig. Aus Verfahrensgründen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, welcher die Wünsche des Vorhabenträgers genau darstellt, das beste bauleitplanerische Instrument.

Im Vorfeld haben bereits Gespräche mit Vertretern der RWG Ammerland-Ostfriesland, deren Fachplanern, Vertretern vom NLWKN und des Leda-Jümme-Verbandes, des Landkreises Ammerland, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Gemeinde Apen stattgefunden.

 

Das beauftragte Planungsbüro NWP aus Oldenburg wird die Planung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.11.2022 vorstellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages entstehen der Gemeinde Apen keine Kosten.


Anlagen:

Planzeichnungen

Geltungsbereich

derzeitiger Lageplan-Entwurf vom Vorhabenträger, Stand 26.10.2022