Betreff
Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Jahr 2023, Änderung der Gebührensatzung
Vorlage
VO/080/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

 

18. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren

für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 13.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 33 vom 20.12.2019) wird wie folgt geändert:

§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 3,00 Euro."

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Apen, den 13.12.2022

 

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 


Sachverhalt:

Die Gebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung wurde zum Haushaltsjahr 2020 von 3,15 € auf 2,90 € gesenkt. Mit der Gebührensenkung wurde das Ziel verfolgt, die bis dato erzielten Überschüsse aus den Vorjahren in Höhe von ca. 250.000 € innerhalb von drei Jahren an die Gebührenzahler zurückzugeben.

 

Der Überschuss, der aus der Betriebsabrechnung 2022 nach derzeitigen Berechnungen vorgetragen wird reicht nicht mehr aus, um das Defizit des Jahres 2023 zu decken. Die Verwaltung rechnet mit einer Unterdeckung von 52.397,39 € für das Jahr 2023.

 

Nach § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes sind Kostenunterdeckungen in den nächsten 3 Jahren auszugleichen. Somit wäre eine Gebührenanhebung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig. Da zum Jahr 2024 eine Anpassung der an die EWE Wasser GmbH zu zahlenden Zinskosten notwendig ist und das Zinsniveau momentan stark ansteigt, ist eine nochmalige Erhöhung des Betreiberentgeltes zum 01.01.2024 zu erwarten. Außerdem wirken sich die höheren Lebenshaltungskosten und insbesondere die steigenden Energiekosten auf die Entwicklung der für die Erhöhung des Betreiberentgeltes maßgebenden Indizes aus. Somit würde die Unterdeckung weiter ansteigen. Eine sprunghafte Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühr wäre die Folge.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gebührensatz für die zentrale Abwasserbeseitigung zum 01.01.2023 auf 3,00 € zu erhöhen. 

 

Weitere Einzelheiten sind der anliegenden Kalkulation zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die zentrale Abwasserbeseitigung stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Die Veranschlagung ist für den Ergebnishaushalt der Gemeinde aufwandsneutral. Ein sich nach Ablauf des Haushaltsjahres ergebender Überschuss oder Fehlbetrag ist in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen.


Anlagen:

Vermerk zur Gebührenkalkulation einschließlich Anlagen