Betreff
Festsetzung der Fäkalschlammgebühren für das Jahr 2023
Vorlage
VO/081/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Die Gebühr wird weiterhin auf 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser festgesetzt.

 

Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.  


Sachverhalt:

Siehe anliegender Vermerk.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Die Veranschlagung ist für den Ergebnishaushalt der Gemeinde aufwandsneutral. Ein sich nach Ablauf des Haushaltsjahres ergebender Überschuss oder Fehlbetrag ist in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen.

 


Anlagen:

Vermerk zur Gebührenkalkulation einschließlich Anlagen