Beschlussvorschlag:
a)
Haushaltssatzung der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 58
Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen
in der Sitzung am 13.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 21.760.100
Euro
1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 21.715.600
Euro
1.3 der
außerordentlichen Erträge auf
0 Euro
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 20.540.000
Euro
2.2. der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 19.845.300
Euro
2.3. der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.491.200 Euro
2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
auf 3.904.900 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 1.860.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 518.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
der Einzahlungen
des Finanzhaushaltes 23.891.200
Euro
der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes 24.268.200
Euro
Die Finanzierung
des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2022 vorhandenen
liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.860.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.350.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die Wertgrenze nach
§ 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –Kassenverordnung wird auf 300.000 Euro
festgesetzt.
Apen, den 13.
Dezember 2022
Huber
Bürgermeister
b)
Das Investitionsprogramm bis 2026 wird in der dem Haushaltsplan 2023 anliegenden Fassung beschlossen.
ACHTUNG! Geänderter
Beschluss in der VA-Sitzung am 29.11.2022
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Finanzausschusses vom 07.11.2022 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr
2023 und für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2026 vorgestellt
und anschließend in den Haushaltsplan 2023 eingearbeitet. Im Zuge des
Haushaltsaufstellungsprozesses haben sich zwischenzeitig weitere Veränderungen
am Zahlenmaterial ergeben.
Bei der Aufstellung des ersten
Haushaltsentwurfs wurde aus Sicht der Kämmerei die Meinung vertreten, die
Steigerungsrate bei der Entwicklung des Finanzausgleiches
(Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage) nicht komplett auszureizen. Die Berechnung
wurden somit nicht mit der Steigerungsrate von 4,1 % getätigt, sondern
lediglich mit einer Steigerungsrate von 2 %. Diese Überlegung erfolgte vor dem
Hintergrund, dass die Orientierungsdaten auf der Mai-Steuerschätzung beruhen.
Die Kämmerei ging davon aus, dass sich die Steuereinnahmen des Landes aufgrund
der geopolitischen Lage eher verschlechtern. Mittlerweile liegen der Verwaltung
allerdings die Entwürfe des Nachtragshaushaltsgesetzes und des
Haushaltsbegleitgesetzes des Landes Niedersachsen vor. Es ist vorgesehen, dass
der Haushaltsansatz des Landes für die Schlüsselzuweisungen deutlich erhöht
wird.
Der für die Berechnung des
Finanzausgleiches maßgebende vorläufige Grundbetrag liegt der Verwaltung zum
jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht vor. Die Verwaltung wird aus diesem Grund
zum nächsten Finanzausschuss am 28.11.2022 mit Haushaltsansätzen im
Finanzausgleich rechnen, die entweder der vollen Steigerungsrate von 4,1 %
entsprechen, oder den bis dahin eventuell bekanntgegebenen vorläufigen
Grundbetrag verwenden.
Gleichzeitig wurden neue
Aufwendungen eingearbeitet. Diese Änderungen wurden notwendig, da sich im
Ausschuss für Klima und Umwelt am 21.11.2022 gezeigt hat, dass es sich bei den
aus dem Klimabudget zu bestreitenden Maßnahmen größtenteils um konsumtive
Ausgaben handelt. Folgende Maßnahmen wurden als Aufwendungen eingestuft:
- Zuschuss
zur Machbarkeitsstudie – Pyrolyse: 10.000
€
- „Beratungsgutscheine“: 10.000
€
- Pendlerportal: 1.400 €
- Straßenbeleuchtung;
Leuchtmittel – Umrüstung auf LED: 35.000
€
Lediglich die Anschaffung eines
Dienst-/ Lastenrades mit einem Volumen in Höhe von 5.000 € stellt eine
Investition dar. Das bislang investive eingeplante Budget für das Jahr 2023
musste daher weitestgehend in den Ergebnishaushalt umgeplant
werden.
Die
Anmerkungen zum Haushalt wurden mit den jeweiligen Fraktionen besprochen und im
endgültigen Haushaltsentwurf gewürdigt.
Seitens der
SPD-Fraktion wurde beantragt, dass jährliche Klimabudget mindestens zu
verdoppeln. Dieser Antrag wurde ebenfalls in den Ausschuss für Klima und Umwelt
am 21.11.2022 eingebracht. Hier wurde der Antrag von der SPD-Fraktion
dahingehend konkretisiert, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 €
jährlich ab dem Jahr 2024 bereitgestellt werden sollen. Diese Mittel sollen für
investive Maßnahmen im Bereich der gemeindeeigenen Gebäude verwendet werden.
Seitens der
Gruppe CDU/FDP erfolgte die Anmerkung, dass die Kosten für den Bau einer
Kindertagesstätte im Ort Hengstforde bislang nicht in der Liste der nicht eingearbeiteten
Mittelanmeldungen aufgenommen wurde. Diesem Wunsch wurde verwaltungsseitig
entsprochen.
Im Gespräch
mit der UWG-Fraktion wurde unter anderem angemerkt, dass bislang keinerlei
Kosten für die Quartiersentwicklung Apen eingeplant wurden. Seitens der
Verwaltung ist daher angedacht, den Haushalt 2023 um ein neues Produkt
„Quartiersentwicklung Apen“ zu ergänzen und hierfür in einem ersten Schritt
Planungskosten in Höhe von 30.000 € für ein begleitendes Büro bereitzustellen.
Investive Haushaltsmittel für Maßnahmen, die sich aus dem Prozess der
Quartiersentwicklung ergebenen, können in einem eventuellen Nachtragshaushalt
2023 Berücksichtigung finden. Hierbei könnte es sich beispielsweise um den im
Ausschuss für Klima und Umwelt andiskutierten Austausch der Straßenbeleuchtung
entlang der Ortsdurchfahrt Apen (Hauptstraße) inklusive Austausch des
Beleuchtungskabels handeln. Die weiteren Anmerkungen der UWG-Fraktion zum
Haushalt 2023 wurden von der Verwaltung entsprechend gewürdigt.
Aufgrund der Tatsache, dass der endgültige Haushaltsentwurf erst zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 28.11.2022 fertiggestellt werden kann und sich innerhalb der Sitzung noch Änderungen ergeben können, wird der Beschlussvorschlag (Haushaltssatzung) erst zur Sitzung des Verwaltungsausschusses mit den tatsächlichen Werten gefüllt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt.
Anlagen: