Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Vorlage
VO/094/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 13.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                                           21.760.100 Euro

1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                           21.715.600 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                      0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                      0 Euro

 

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus laufender

         Verwaltungstätigkeit auf                                                                   20.540.000 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus laufender

         Verwaltungstätigkeit auf                                                                   19.845.300 Euro

 

2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                               1.491.200 Euro

2.4.  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                             3.904.900 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                          1.860.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                           518.000 Euro

 

festgesetzt.

 

 

 

Nachrichtlich:  

Gesamtbetrag

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                               23.891.200 Euro

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                              24.268.200 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2022 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.860.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.350.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

  

1.     Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

        Betriebe (Grundsteuer A)                                                                  380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                      380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –Kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

Apen, den 13. Dezember 2022

 

 

Huber

Bürgermeister

 

b)

Das Investitionsprogramm bis 2026 wird in der dem Haushaltsplan 2023 anliegenden Fassung beschlossen. 


ACHTUNG! Geänderter Beschluss in der VA-Sitzung am 29.11.2022

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.11.2022 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2023 und für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2026 vorgestellt und anschließend in den Haushaltsplan 2023 eingearbeitet. Im Zuge des Haushaltsaufstellungsprozesses haben sich zwischenzeitig weitere Veränderungen am Zahlenmaterial ergeben.

 

Bei der Aufstellung des ersten Haushaltsentwurfs wurde aus Sicht der Kämmerei die Meinung vertreten, die Steigerungsrate bei der Entwicklung des Finanzausgleiches (Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage) nicht komplett auszureizen. Die Berechnung wurden somit nicht mit der Steigerungsrate von 4,1 % getätigt, sondern lediglich mit einer Steigerungsrate von 2 %. Diese Überlegung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Orientierungsdaten auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Die Kämmerei ging davon aus, dass sich die Steuereinnahmen des Landes aufgrund der geopolitischen Lage eher verschlechtern. Mittlerweile liegen der Verwaltung allerdings die Entwürfe des Nachtragshaushaltsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes des Landes Niedersachsen vor. Es ist vorgesehen, dass der Haushaltsansatz des Landes für die Schlüsselzuweisungen deutlich erhöht wird.

 

Der für die Berechnung des Finanzausgleiches maßgebende vorläufige Grundbetrag liegt der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht vor. Die Verwaltung wird aus diesem Grund zum nächsten Finanzausschuss am 28.11.2022 mit Haushaltsansätzen im Finanzausgleich rechnen, die entweder der vollen Steigerungsrate von 4,1 % entsprechen, oder den bis dahin eventuell bekanntgegebenen vorläufigen Grundbetrag verwenden.

 

Gleichzeitig wurden neue Aufwendungen eingearbeitet. Diese Änderungen wurden notwendig, da sich im Ausschuss für Klima und Umwelt am 21.11.2022 gezeigt hat, dass es sich bei den aus dem Klimabudget zu bestreitenden Maßnahmen größtenteils um konsumtive Ausgaben handelt. Folgende Maßnahmen wurden als Aufwendungen eingestuft:

-       Zuschuss zur Machbarkeitsstudie – Pyrolyse:                      10.000 €

-       „Beratungsgutscheine“:                                                        10.000 €

-       Pendlerportal:                                                                         1.400 €

-       Straßenbeleuchtung; Leuchtmittel – Umrüstung auf LED:              35.000 €

 

Lediglich die Anschaffung eines Dienst-/ Lastenrades mit einem Volumen in Höhe von 5.000 € stellt eine Investition dar. Das bislang investive eingeplante Budget für das Jahr 2023 musste daher weitestgehend in den Ergebnishaushalt umgeplant werden.

 

Die Anmerkungen zum Haushalt wurden mit den jeweiligen Fraktionen besprochen und im endgültigen Haushaltsentwurf gewürdigt. 

 

Seitens der SPD-Fraktion wurde beantragt, dass jährliche Klimabudget mindestens zu verdoppeln. Dieser Antrag wurde ebenfalls in den Ausschuss für Klima und Umwelt am 21.11.2022 eingebracht. Hier wurde der Antrag von der SPD-Fraktion dahingehend konkretisiert, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 € jährlich ab dem Jahr 2024 bereitgestellt werden sollen. Diese Mittel sollen für investive Maßnahmen im Bereich der gemeindeeigenen Gebäude verwendet werden.

 

Seitens der Gruppe CDU/FDP erfolgte die Anmerkung, dass die Kosten für den Bau einer Kindertagesstätte im Ort Hengstforde bislang nicht in der Liste der nicht eingearbeiteten Mittelanmeldungen aufgenommen wurde. Diesem Wunsch wurde verwaltungsseitig entsprochen.

 

Im Gespräch mit der UWG-Fraktion wurde unter anderem angemerkt, dass bislang keinerlei Kosten für die Quartiersentwicklung Apen eingeplant wurden. Seitens der Verwaltung ist daher angedacht, den Haushalt 2023 um ein neues Produkt „Quartiersentwicklung Apen“ zu ergänzen und hierfür in einem ersten Schritt Planungskosten in Höhe von 30.000 € für ein begleitendes Büro bereitzustellen. Investive Haushaltsmittel für Maßnahmen, die sich aus dem Prozess der Quartiersentwicklung ergebenen, können in einem eventuellen Nachtragshaushalt 2023 Berücksichtigung finden. Hierbei könnte es sich beispielsweise um den im Ausschuss für Klima und Umwelt andiskutierten Austausch der Straßenbeleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt Apen (Hauptstraße) inklusive Austausch des Beleuchtungskabels handeln. Die weiteren Anmerkungen der UWG-Fraktion zum Haushalt 2023 wurden von der Verwaltung entsprechend gewürdigt.

Aufgrund der Tatsache, dass der endgültige Haushaltsentwurf erst zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 28.11.2022 fertiggestellt werden kann und sich innerhalb der Sitzung noch Änderungen ergeben können, wird der Beschlussvorschlag (Haushaltssatzung) erst zur Sitzung des Verwaltungsausschusses mit den tatsächlichen Werten gefüllt. 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt.


Anlagen: