Beschlussvorschlag:
a)
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 19.12.2023 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 23.209.400
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 23.286.000
Euro
1.3. der außerordentlichen Erträge auf
0 Euro
1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.056.900
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.669.400
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf
680.900 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 5.774.000 Euro
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 5.093.100 Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 463.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 27.830.900
Euro
-
der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes 27.906.400
Euro
Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am
31.12.2023 vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.093.100 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 3.600.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und
–kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
Apen, den 19. Dezember 2023
Huber
Bürgermeister
b)
Das Investitionsprogramm bis 2027 wird in der dem Haushaltsplan 2024 anliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 06.11.2023 und 27.11.2023 wurden das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm bis 2027 vorgestellt und anschließend in den Haushaltsplan 2024 eingearbeitet.
Trotz intensiver Bemühungen war es nicht möglich, einen planerischen Haushaltsausgleich für das Jahr 2024 zu erzielen. Es wird daher von einem Jahresergebnis in Höhe von -76.600 € ausgegangen Aufgrund der hohen Überschussrücklage ist es dennoch möglich, den fiktiven Haushaltsausgleich im Jahr 2024 zu erreichen.
Belastend für das Ergebnis sind insbesondere steigende Personalkosten aufgrund der jüngsten Tarifanpassungen. Die Personalintensität steigt somit von 21,7 % im Jahr 2023 auf 23,18 % im Jahr 2024. Die Aufwendungen für den Betrieb der Kindertagesstätten sind ebenfalls deutlich gestiegen. Zwar können durch die Beteiligung des Landkreises Ammerland an den Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätten zusätzliche Erträge generiert werden, diese reichen allerdings nicht aus, um die Mehraufwendungen im Jahr 2024 zu decken. Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude mussten die Planansätze ebenfalls deutlich nach oben korrigiert werden. Verantwortlich hierfür sind neben allgemeinen Preissteigerungen auch Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten.
In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird von folgender Ergebnisentwicklung ausgegangen:
2025: + 527.100 €
2026: + 648.400 €
2027: + 530.500 €
Das Investitionsprogramm bis 2027 ist geprägt durch folgende kostenintensive Projekte:
- Neubau Betriebshof Hengstforde
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 2.555.000 € und erstrecken sich über die Haushaltsjahre 2021 bis 2024.
- Sanierung der Sporthalle Apen
Die Sporthalle Apen soll in den Jahren 2023 bis 2028 grundlegend saniert werden. Hierfür werden insgesamt Investitionsauszahlungen in Höhe von 5.017.900 € bis zum Jahr 2028 benötigt. Als zwingend notwendige Kofinanzierung sind Fördermittel in Höhe von 2.454.500 € eingeplant.
- Bau einer 6-gruppigen
Kindertagesstätte
Für den Bau einer weiteren 6-gruppigen Kindertagesstätte sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 5.500.000 € im Jahr 2025 eingeplant. Kofinanziert wird diese Maßnahme durch Fördermittel in Höhe von 540.000 €.
Die Gesamtinvestitionen in den Jahren 2024 bis 2027 betragen 18,9 Millionen Euro. Diese Investitionen müssen größtenteils durch weitere Kreditaufnahmen finanziert werden. Der Schuldenstand zum 31.12.2023 in Höhe von voraussichtlich 7.855.171 € steigt somit bis zum Ende des Jahres 2027 auf 21.681.271 €.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass der finanzielle Spielraum in den nächsten Jahren stark eingeschränkt wird. Zusätzliche Maßnahmen müssen in den nächsten Jahren hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit noch kritischer hinterfragt werden.
ACHTUNG,
geänderter Beschlussvorschlag:
Der verwaltungsseitig erarbeitete Beschlussvorschlag lautete:
a)
Haushaltssatzung der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1
Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in
der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), hat der Rat der Gemeinde Apen in der
Sitzung am 19.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024 wird
- im
Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen
Erträge auf 22.959.300
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 23.035.900
Euro
1.3.
der
außerordentlichen Erträge auf
0 Euro
1.4.
der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im
Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
auf 21.734.700
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 21.419.300
Euro
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
auf
680.900 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
auf 5.774.000 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 5.093.100 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf
463.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 27.508.700
Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 27.656.300
Euro
Die Finanzierung des
Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2023 vorhandenen
liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.093.100 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem
im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.600.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze)
für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1)
S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
Apen, den 19. Dezember 2023
Huber
Bürgermeister
b)
Das Investitionsprogramm bis 2027 wird in der dem Haushaltsplan 2024 anliegenden Fassung beschlossen.
Der unten aufgeführte Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung vorgestellt und beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt
Anlagen: