Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorlage
VO/257/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 19.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                                           23.209.400 Euro              1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                                     23.286.000 Euro

 

1.3. der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                            22.056.900 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                            21.669.400 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                                 680.900 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                                     5.774.000 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        5.093.100 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                          463.000 Euro

 

                festgesetzt.

 

                Nachrichtlich:

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                       27.830.900 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                      27.906.400 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2023 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.093.100 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.600.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                               380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                          380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                     380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 19. Dezember 2023

 

 

 

 

Huber

Bürgermeister

 

b)

Das Investitionsprogramm bis 2027 wird in der dem Haushaltsplan 2024 anliegenden Fassung beschlossen. 

 


Sachverhalt:

In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 06.11.2023 und 27.11.2023 wurden das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm bis 2027 vorgestellt und anschließend in den Haushaltsplan 2024 eingearbeitet.

 

Trotz intensiver Bemühungen war es nicht möglich, einen planerischen Haushaltsausgleich für das Jahr 2024 zu erzielen. Es wird daher von einem Jahresergebnis in Höhe von -76.600 € ausgegangen Aufgrund der hohen Überschussrücklage ist es dennoch möglich, den fiktiven Haushaltsausgleich im Jahr 2024 zu erreichen.

 

Belastend für das Ergebnis sind insbesondere steigende Personalkosten aufgrund der jüngsten Tarifanpassungen. Die Personalintensität steigt somit von 21,7 % im Jahr 2023 auf 23,18 % im Jahr 2024. Die Aufwendungen für den Betrieb der Kindertagesstätten sind ebenfalls deutlich gestiegen. Zwar können durch die Beteiligung des Landkreises Ammerland an den Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätten zusätzliche Erträge generiert werden, diese reichen allerdings nicht aus, um die Mehraufwendungen im Jahr 2024 zu decken. Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude mussten die Planansätze ebenfalls deutlich nach oben korrigiert werden. Verantwortlich hierfür sind neben allgemeinen Preissteigerungen auch Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten.

 

In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird von folgender Ergebnisentwicklung ausgegangen:

 

2025: + 527.100 €

2026: + 648.400 €

2027: + 530.500 €

 

Das Investitionsprogramm bis 2027 ist geprägt durch folgende kostenintensive Projekte:

 

-              Neubau Betriebshof Hengstforde

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 2.555.000 € und erstrecken sich über die Haushaltsjahre 2021 bis 2024.

 

-              Sanierung der Sporthalle Apen

Die Sporthalle Apen soll in den Jahren 2023 bis 2028 grundlegend saniert werden. Hierfür werden insgesamt Investitionsauszahlungen in Höhe von 5.017.900 € bis zum Jahr 2028 benötigt. Als zwingend notwendige Kofinanzierung sind Fördermittel in Höhe von 2.454.500 € eingeplant.

 

-              Bau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte

Für den Bau einer weiteren 6-gruppigen Kindertagesstätte sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 5.500.000 € im Jahr 2025 eingeplant. Kofinanziert wird diese Maßnahme durch Fördermittel in Höhe von 540.000 €.

 

 

Die Gesamtinvestitionen in den Jahren 2024 bis 2027 betragen 18,9 Millionen Euro. Diese Investitionen müssen größtenteils durch weitere Kreditaufnahmen finanziert werden. Der Schuldenstand zum 31.12.2023 in Höhe von voraussichtlich 7.855.171 € steigt somit bis zum Ende des Jahres 2027 auf 21.681.271 €.

 

Zusammenfassend wird festgehalten, dass der finanzielle Spielraum in den nächsten Jahren stark eingeschränkt wird. Zusätzliche Maßnahmen müssen in den nächsten Jahren hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit noch kritischer hinterfragt werden.

 

ACHTUNG, geänderter Beschlussvorschlag:

 

Der verwaltungsseitig erarbeitete Beschlussvorschlag lautete:

 

a)

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 19.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                                            22.959.300 Euro              1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                                     23.035.900 Euro

 

1.3.    der außerordentlichen Erträge auf                                                               0 Euro

1.4.    der außerordentlichen Aufwendungen auf                                               0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                           21.734.700 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                           21.419.300 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                                 680.900 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                                    5.774.000 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        5.093.100 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                          463.000 Euro

 

                festgesetzt.

 

                Nachrichtlich:

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                        27.508.700 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                      27.656.300 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2023 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.093.100 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.600.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                               380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                            380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                      380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 19. Dezember 2023

 

 

 

 

Huber

Bürgermeister

 

b)

Das Investitionsprogramm bis 2027 wird in der dem Haushaltsplan 2024 anliegenden Fassung beschlossen. 

 

Der unten aufgeführte Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung vorgestellt und beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen: