Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Apen beschließt, den Teilabschnitt der Straße „Aantenweg“ von der
Einmündung bis zum Wendehammer gem. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz
(NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Im ersten
Teilabschnitt des zweiten Bauabschnittes des Wohngebietes
Augustfehn-Hengstforde wurde ein Teilabschnitt von ca. 91 m der Straße
„Aantenweg“ von der Einmündung Poggenweg bis zum Wendehammer im Juni 2025
endausgebaut. Die Abnahme des Teilabschnitts der Straße erfolgte am 10.07.2025
im Beisein der NLG als Investor, der ausführenden Firma Günter Cordes GmbH und
der Gemeinde Apen.
Die
Benennung der Straßen und Plätze im Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde wurde
bereits vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.06.2020 beschlossen.
Mit notarieller Beurkundung vom 09.09.2025 wurde dieser Teilabschnitt der Straße vertragsgemäß von der NLG auf die Gemeinde Apen übertragen und muss nun abschließend dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten.
Anlagen:
Plan der von der NLG an die Gemeinde Apen übertragenen öffentlichen Flächen.
