Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Apen beschließt, den Teilabschnitt der Straße „Zur Festung“ von der
Einmündung zwischen Hausnummer 6 und Hausnummer 8 auf einer Länge von 100 m in
Richtung „Hornskamp“ gem. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Widmung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
In der Straße „Zur Festung“ besteht eine fußläufige Verbindung zum Wohngebiet „Hornskamp“ zwischen den Hausnummern 6 und 8. Dieser Weg befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde Apen. Im Bereich zwischen den Häusern „Zur Festung 4 und 6“ und „Hornskamp 17 und 19“ sind zwei neue Reihenhäuser entstanden.
Auf einer Länge von ca. 100 m in Richtung „Hornskamp“ ist ein Teilbereich des Weges (zur Erschließung dieser Reihenhäuser) durch den Investor endausgebaut worden. Die Abnahme erfolgte am 26.03.2025. Es waren noch Restarbeiten auszuführen, die nun final abgeschlossen sind.
Das Teilstück der Straße muss noch abschließend dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten.
Anlagen:
Ausbauplan und Luftbild
