Betreff
Bebauungsplan Nr. 53, 1. Änderung - Förderverein FFW Apen; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/512/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 53, 1. Änderung der Gemeinde Apen – Förderverein FFW Apen – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 09.12.2025 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplanes Nr. 53, 1. Änderung der Gemeinde Apen – Förderverein FFW Apen – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 53, 1. Änderung der Gemeinde Apen – Förderverein FFW Apen – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 


Sachverhalt:

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Apen hat einen Förderantrag für den Bau einer Remise (hinter dem Hauptgebäude der Feuerwehr) gestellt.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53 der Gemeinde Apen – Apen, Streichenstraße/Grüne Straße/Hauptstraße – sind u.a. Anlagen für kulturelle Zwecke bisher nicht erlaubt, so dass eine Änderung notwendig war.

Aus den vorgenannten Gründen hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, 1. Änderung der Gemeinde Apen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Weiterhin hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 10.10.2025 bis einschließlich 10.11.2025 statt.

Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg ausgewertet und werden in der Sitzung vorgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Mittel stehen im Budget Planungskosten zur Verfügung.  


Anlagen:

- Abwägungsergebnisse

- Satzungstext Entwurf nach Auslegung

- Begründung Entwurf nach Auslegung