Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Es liegt der Verwaltung ein Antrag des Tennisvereins Blau-Weiß vor, in dem der Verein beantragt, bei der finanziellen Förderung der Sportvereine mit den Fußballvereinen gleich gestellt zu werden. Gem. § 3 der Sportförderrichtlinie erhalten Tennisvereine derzeit einen jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten von 256 € für die ersten beiden Plätze und 128 € für jeden weiteren Platz. Der Tennisverein Blau-Weiß erhält demnach einen Zuschuss in Höhe von 512 € jährlich.
Fußballvereine, welche eine eigene Sportstätte unterhalten, erhalten die Hälfte der im Vorjahr angefallenen Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Wasser, Telefon, Versicherung, Abgaben, Reinigungsaufwand).
Der Tennisverein beantragt nunmehr die Gleichstellung mit den Fußballvereinen und eine entsprechende Anpassung der finanziellen Förderung.
Fraglich ist jedoch, ob der Verein durch eine Gleichstellung mit den Fußballvereinen bessergestellt wird. Bei dem Vereinsheim des Tennisvereins handelt es sich lediglich um einen „Clubraum“ und nicht wie bei den Fußballvereinen um Umkleide- und Sanitärräume. Gleichstellung würde bedeuten, dass der Zuschuss für die Plätze (Pauschale) dann nicht mehr gezahlt wird sondern nur noch die Hälfe der im Vorjahr angefallenen Bewirtschaftungskosten.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen vorab die Höhe der Bewirtschaftungskosten und die aktuelle Mitgliederzahl des Vereins zu ermitteln und zu prüfen, ob der Tennisverein durch eine Gleichstellung finanziell bessergestellt wird. Zudem sollte geklärt werden, inwieweit der Verein auch Jugendsport betreibt.
!!!! Achtung angepasster Sachverhalt:
Verwaltungsseitig erarbeiteter Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Höhe der jährlichen Bewirtschaftungskosten und die aktuelle Mitgliederzahl (inkl. Jugendsport) des Tennisvereins zu ermitteln und einen Vorschlag für eine mögliche Anpassung der Sportförderrichtlinie zu erarbeiten.
Folgender in der Sitzung des Sport- und
Kulturausschusssitzung erarbeiteter Beschlussvorschlag wurde zurückgestellt:
In der Sitzung erarbeiteter Beschlussvorschlag:
Die Sportförderungsrichtlinien der
Gemeinde Apen mit Stand vom 01.01.2021 werden zum 01.01.2026 wie folgt
geändert:
§ 3 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Schützenvereine
Schützenvereine mit eigenen Anlagen erhalten einen jährlichen Zuschuss
von pauschal 256 Euro.
(2) Fußballvereine und
Tennisvereine
Fußballvereine und Tennisvereine, welche eigene Sportstätten
unterhalten, erhalten die Hälfte der im Vorjahr angefallenen
Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Wasser, Telefon, Versicherung, Abgaben,
Reinigungsaufwand) erstattet.
Vor Auszahlung des Zuschusses ist die geprüfte Gesamtjahresrechnung des
Vereins vorzulegen, hierbei sind die Kosten für die Flutlichtanlage gesondert
aufzuführen.
§ 7 wird wie folgt neu gefasst:
Die Richtlinien gelten ab 01.01.2026
Die Zurückstellung erfolgte, weil seitens der Ausschussmitglieder weitere Informationen gewünscht waren. Die entsprechenden Informationen zu den gezahlten Zuschüssen zu den Bewirtschaftungskosten und die Mitgliederzahlen wurden verwaltungsseitig zusammengesellt und sind als Anlage angefügt. Weiter liegen die Nutzungsverträge an, die mit den Vereinen geschlossen wurden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die Änderung der Sportförderungsrichtlinie entstehen höhere Kosten bei den Zuschüssen zu den Bewirtschaftungskosten. Diese sind im Haushalt 2026 einzuplanen.
Anlagen:
Antrag Tennisverein Blau-Weiß
Zusammenstellung der in 2025 gezahlten Bewirtschaftungskosten mit den Mitgliederzahlen
Nutzungsverträge
