Beschlussvorschlag:
2. Änderungssatzung für die
Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen
Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S 269), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 91) hat der Rat der Gemeinde Apen am 09.12.2025 folgende Änderungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Apen beschlossen:
Artikel I:
§ 11 Abs. 2 wird wie
folgt neu gefasst:
Den Ortsfeuerwehren Apen und Bokel-Augustfehn ist jeweils eine Jugendfeuerwehr als Jugendabteilung gemäß § 11 Abs. 3 NBrandSchG angegliedert. Der Ortsfeuerwehr Godensholt ist eine Kinderfeuerwehr gem. § 11 Abs. 3 NBrandSchG angegliedert. Die Einrichtung weiterer Jugend- bzw. Kinderfeuerwehren in den einzelnen Ortsfeuerwehren bedarf im Einzelfall eines Gremienbeschlusses.
Artikel II:
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Apen, den 09.12.2025
Gemeinde Apen
Huber, Bürgermeister
Sachverhalt:
In der Feuerwehrausschusssitzung vom 29.09.2025 wurde von der grundsätzlichen Idee der Gründung einer Kinderfeuerwehr berichtet. Es wurde dazu folgender Beschluss gefasst:
Die mögliche Gründung einer Kinderfeuerwehr wird begrüßt. Mit den vorbereitenden
Tätigkeiten und Maßnahmen zur Gründung einer Kinderfeuerwehr kann nach Beschluss der
jeweiligen Ortsfeuerwehr begonnen werden. Die notwendigen politischen Beschlüsse, wie
die Aufnahme der Kinderfeuerwehr in die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Apen sowie die Aufnahme der Funktionsträger in die
Aufwandsentschädigungssatzung, werden zu gegebener Zeit gefasst.
Nun wurde die Gemeindeverwaltung durch den Gemeindebrandmeister Dennis Otte informiert, dass die Ortsfeuerwehr Godensholt auf ihrer Mitgliederversammlung am 17.10.2025 einstimmig die Gründung einer Kinderfeuerwehr für das 1. Quartal 2026 beschlossen hat. Es wird jetzt mit Interessenten für die Positionen von Kinderfeuerwehrwart*in und Stellvertreter*in der weitere Gründungsvorgang beschritten sowie die notwendigen Vorbereitungen für den Start der Kinderfeuerwehr getroffen.
In § 11 (2) der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen sind die bestehenden Kinder- bzw. Jugendfeuerwehren (bisher waren zwei Jugendfeuerwehren aber keine Kinderfeuerwehr vorhanden) namentlich benannt. Dieser Absatz ist nun entsprechend um die Kinderfeuerwehr in Angliederung an die Ortsfeuerwehr Godensholt zu ergänzen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Das Ortskommando der Feuerwehr Godensholt muss nun ein/e Kinderfeuerwehrwart/in sowie ein/e Stellvertreter/in einsetzen. Diese Funktionen müssten nun auch in die Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Apen, in Anlehnung an die
entsprechenden Jugendfeuerwehrfunktionen, aufgenommen werden. Dies würde für den/die
Kinderfeuerwehrwart/in eine Aufwandsentschädigung von 45,75 € monatlich und somit
549,00 € jährlich bedeuten. Die Stellvertretung würde einen Betrag von 22,88 € monatlich
und somit 274,56 € jährlich erhalten.
