Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
Vorlage
VO/536/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr.3), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 09.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

      1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                    24.638.300 Euro         1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                        25.122.000 Euro

1.3.   der außerordentlichen Erträge auf                                                          0 Euro

1.4.   der außerordentlichen Aufwendungen auf                                              0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                         23.537.000 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                         23.379.400 Euro

2.3.    der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                            2.327.600 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                             2.389.600 Euro

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                     0 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                          689.000 Euro

            festgesetzt.

            Nachrichtlich:

            Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                          25.864.600 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                         26.458.000 Euro

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2025 vorhandenen liquiden Mitteln.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.800.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 durch die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Apen (Hebesatzsatzung) vom 09.12.2025 wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                    314 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                       314 %

2.    Gewerbesteuer                                                                                      400 %

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

Apen, den 09. Dezember 2025

Huber

Bürgermeister

 


Sachverhalt:

In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 04.11.2025 und 25.11.2025 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2026 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den Haushaltsplan 2026 eingearbeitet.

Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass es nicht möglich sein wird, den Haushaltsausgleich 2026 zu erreichen, so dass ein Defizit in Höhe von 483.700 € ausgewiesen wird. Der fiktive Haushaltsausgleich kann jedoch durch die Entnahme aus der ordentlichen Überschussrücklage erreicht werden.

Die Gründe für das Haushaltsdefizit sind vielfältig. So mussten, wie im vergangenen Haushaltsjahr, große Summen in den Haushalt eingebracht werden, um die Oberflächenentwässerung in der Gemeinde Apen zu verbessern. Ein weiterer großer Kostenfaktor ist die Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung. Um die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und den bautechnischen und gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sind hohe Aufwendungen nötig.

In den Bereichen Digitalisierung, Kinderbetreuung und bei der Schulträgerschaft mussten

ebenfalls hohe Aufwendungen eingeplant werden.

Die Gemeinde Apen kann jedoch ebenfalls auf höhere Schlüsselzuweisungen und höhere Anteile an der Umsatzsteuer hoffen.

Als Kompensation für die derzeit debattierte Erhöhung der Kreisumlage, sieht sich die Gemeinde Apen gezwungen, die Eigenfinanzierungskraft durch eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte zu stärken. Vorbehaltlich der dafür notwendigen Anpassung der Hebesatzsatzung, wurden die Mehrerträge in den Haushalt eingebracht.

In der mittelfristigen Ergebnisplanung wird es durch die Erhöhung der Eigenfinanzierungskraft zumindest in den Jahren 2027 und 2028 nach derzeitigem Stand möglich sein, einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Jahresergebnisse in der mittelfristigen Ergebnisplanung entwickeln sich wie folgt:

Jahresergebnis 2027:                     + 18.100 €

Jahresergebnis 2028:                     + 42.600 €

Jahresergebnis 2029:                     - 92.800 €

Im Finanzhaushalt wird ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 157.600 € ausgewiesen. Dieser Betrag reicht nicht aus, um die ordentliche Tilgung in Höhe von 689.000 € leisten zu können. Aufgrund der erwarteten Liquiditätsüberschüsse des Jahres 2025, wir es jedoch möglich sein, diese Finanzierungslücke zu kompensieren.

Im Jahr 2026 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.389.600 € geplant. Finanziert wird dieser Betrag aus investiven Einzahlungen in Höhe von 2.327.600 €. Das Delta in Höhe von 62.000 € kann ebenfalls aus den Liquiditätsüberschüssen des Jahres 2025 finanziert werden, so dass keine Kreditaufnahmen für das Jahr 2026 eingeplant werden müssen.

Die Kommunen in Deutschland befinden sich derzeit in extrem herausfordernden Zeiten. Die Aufstellung einer belastbaren Finanzplanung ist mit starken Unsicherheiten verbunden. So wirken sich die geopolitischen Entwicklungen unmittelbar auf die Finanzlage der Kommunen aus.

Die Gemeindeverwaltung ist sich jedoch sicher, mit dem Haushalt 2026 eine zukunftsfähige finanzielle Grundlage zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen geschaffen zu haben.  


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen: