Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund
der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds.
GVBl. 2025 Nr.3), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 09.12.2025
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1.
der ordentlichen Erträge auf 24.638.300
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 25.122.000 Euro
1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 23.537.000
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.379.400
Euro
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.327.600 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.389.600 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 0
Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 689.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 25.864.600 Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 26.458.000 Euro
Die
Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2025
vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.800.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026
durch die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuern in der Gemeinde Apen (Hebesatzsatzung) vom 09.12.2025 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 314
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 314 %
2. Gewerbesteuer 400
%
§ 6
Die
Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf
300.000 Euro festgesetzt.
Apen,
den 09. Dezember 2025
Huber
Bürgermeister
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 04.11.2025 und 25.11.2025 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2026 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den Haushaltsplan 2026 eingearbeitet.
Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass es nicht möglich sein wird, den Haushaltsausgleich 2026 zu erreichen, so dass ein Defizit in Höhe von 483.700 € ausgewiesen wird. Der fiktive Haushaltsausgleich kann jedoch durch die Entnahme aus der ordentlichen Überschussrücklage erreicht werden.
Die Gründe für das Haushaltsdefizit sind vielfältig. So mussten, wie im vergangenen Haushaltsjahr, große Summen in den Haushalt eingebracht werden, um die Oberflächenentwässerung in der Gemeinde Apen zu verbessern. Ein weiterer großer Kostenfaktor ist die Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung. Um die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und den bautechnischen und gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sind hohe Aufwendungen nötig.
In den Bereichen Digitalisierung, Kinderbetreuung und bei der Schulträgerschaft mussten
ebenfalls hohe Aufwendungen eingeplant werden.
Die Gemeinde Apen kann jedoch ebenfalls auf höhere Schlüsselzuweisungen und höhere Anteile an der Umsatzsteuer hoffen.
Als Kompensation für die derzeit debattierte Erhöhung der Kreisumlage, sieht sich die Gemeinde Apen gezwungen, die Eigenfinanzierungskraft durch eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte zu stärken. Vorbehaltlich der dafür notwendigen Anpassung der Hebesatzsatzung, wurden die Mehrerträge in den Haushalt eingebracht.
In der mittelfristigen Ergebnisplanung wird es durch die Erhöhung der Eigenfinanzierungskraft zumindest in den Jahren 2027 und 2028 nach derzeitigem Stand möglich sein, einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Jahresergebnisse in der mittelfristigen Ergebnisplanung entwickeln sich wie folgt:
Jahresergebnis 2027: + 18.100 €
Jahresergebnis 2028: + 42.600 €
Jahresergebnis 2029: - 92.800 €
Im Finanzhaushalt wird ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 157.600 € ausgewiesen. Dieser Betrag reicht nicht aus, um die ordentliche Tilgung in Höhe von 689.000 € leisten zu können. Aufgrund der erwarteten Liquiditätsüberschüsse des Jahres 2025, wir es jedoch möglich sein, diese Finanzierungslücke zu kompensieren.
Im Jahr 2026 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.389.600 € geplant. Finanziert wird dieser Betrag aus investiven Einzahlungen in Höhe von 2.327.600 €. Das Delta in Höhe von 62.000 € kann ebenfalls aus den Liquiditätsüberschüssen des Jahres 2025 finanziert werden, so dass keine Kreditaufnahmen für das Jahr 2026 eingeplant werden müssen.
Die Kommunen in Deutschland befinden sich derzeit in extrem herausfordernden Zeiten. Die Aufstellung einer belastbaren Finanzplanung ist mit starken Unsicherheiten verbunden. So wirken sich die geopolitischen Entwicklungen unmittelbar auf die Finanzlage der Kommunen aus.
Die Gemeindeverwaltung ist sich jedoch sicher, mit dem Haushalt 2026 eine zukunftsfähige finanzielle Grundlage zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen geschaffen zu haben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt
Anlagen:
