Beschlussvorschlag:
Die Bauerschaftsgrenze zwischen den Bauerschaften Apen und
Augustfehn II wird im Bereich der Ortsteile Roggenmoor / Klauhörn entsprechend
der der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2019
beigefügten Karte geändert.
Sachverhalt:
Der
Ortsbürgerverein Augustfehn-Stahlwerk e.V. hat einen Antrag auf Änderung der
Bauerschafsgrenze zwischen den Bauerschaften Apen und Augustfehn II im Bereich
Klauhörn / Roggenmoor gestellt.
§ 3 der
Hauptsatzung der Gemeinde Apen sieht eine Aufteilung der Gemeinde Apen in
insgesamt neun Bauerschaften vor. Eine Änderung der Bauerschaftsgrenzen erfolgt
entweder durch Inkrafttreten von Bebauungsplänen, in denen die Bauerschaftsbezeichnung
eindeutig geregelt ist, oder durch Ratsbeschluss nach Anhörung der zuständigen
Orts- bzw. Ortsbürgervereine.
Der
Ortsbürgerverein Apen hat der gewünschten Änderung schriftlich zugestimmt.
Eine Skizze mit der heutigen Bauerschaftsgrenze (rot) und der künftigen (blau) ist beigefügt.
Finanzielle
Auswirkung:
Keine
Anlagen:
Antrag OBV Augustfehn II
Zustimmung OBV Apen
Planskizze mit Änderung der Bauerschaftsgrenze