Betreff
Änderung der Bauerschaftsgrenze zwischen Apen und Augustfehn II
Vorlage
VO/509/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bauerschaftsgrenze zwischen den Bauerschaften Apen und Augustfehn II wird im Bereich der Ortsteile Roggenmoor / Klauhörn entsprechend der der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2019 beigefügten Karte geändert.

 


Sachverhalt:

Der Ortsbürgerverein Augustfehn-Stahlwerk e.V. hat einen Antrag auf Änderung der Bauerschafsgrenze zwischen den Bauerschaften Apen und Augustfehn II im Bereich Klauhörn / Roggenmoor gestellt.

§ 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Apen sieht eine Aufteilung der Gemeinde Apen in insgesamt neun Bauerschaften vor. Eine Änderung der Bauerschaftsgrenzen erfolgt entweder durch Inkrafttreten von Bebauungsplänen, in denen die Bauer­schafts­bezeichnung eindeutig geregelt ist, oder durch Ratsbeschluss nach Anhörung der zuständigen Orts- bzw. Ortsbürgervereine.

Der Ortsbürgerverein Apen hat der gewünschten Änderung schriftlich zugestimmt.

Eine Skizze mit der heutigen Bauerschaftsgrenze (rot) und der künftigen (blau) ist beigefügt.


Finanzielle Auswirkung:

Keine

 


Anlagen:

Antrag OBV Augustfehn II

Zustimmung OBV Apen

Planskizze mit Änderung der Bauerschaftsgrenze