Betreff
Förderantrag IGS
Vorlage
VO/511/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen stellt für den „Erweiterungsbau der IGS in ein multifunktionales Dorfquartier in Apen-Augustfehn“ einen Förderantrag im Rahmen der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“. Laut Richtlinie beträgt die Förderung maximal 90 % der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gemeinde Apen beantragt lediglich eine Förderung i.H.v. 35 %. Die Gemeinde Apen erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Förderungsmittel nicht gedeckten Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Eigenmittel zu tragen.

 

 


Sachverhalt:

Verwaltungsseitig wurde bereits im Jahr 2017 für das Programmjahr 2018 ein Förderantrag für den Erweiterungsbau der IGS gestellt. Es wurde eine Förderung im Rahmen der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ gestellt, der jedoch negativ beschieden wurde. Nachdem verwaltungsseitig zunächst Gespräche mit dem zuständigen Minister Lies geführt wurden und anschließend mit dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg, wurde in 2018 für das Programmjahr 2019 erneut ein Förderantrag gestellt, da erörtert wurde, wo inhaltliche Schwerpunkte bei einem neuen Antrag gesetzt werden sollten. Förderfähig ist das Bauvorhaben lediglich, wenn über den Schulbetrieb und damit den gesetzlichen Auftrag bzw. der Pflichtaufgabe hinaus das Gebäude eine Nutzung erfährt. Da die IGS/OBS sich ohnehin bereits jetzt in Zusammenarbeit mit vielen Kooperationspartnern nach außen öffnet, ist eine Nutzung über die Pflichtaufgaben hinaus derzeit schon gegeben. Der geplante Erweiterungsbau von dem Planungsbüro Almendinger ist losgelöst von einer Öffnung nach außen bzw. der benannten Antragstellung in der bekannten Form erstellt worden. Das heißt die Planzeichnung bezog sich bei Erstellung nur und ausschließlich auf den Schulbetrieb und die Schulnutzung, ist aber gleichermaßen für die Belange über den Schulbetrieb hinaus ideal nutzbar. Somit unterstreicht der Erweiterungsbau der IGS/OBS das Ansinnen von Schule und Verwaltung, nämlich der Öffnung nach außen.

Das ArL hat den Antrag bisher auf Vollständigkeit geprüft. Es wird u.a. ein Ratsbeschluss erwünscht, der dokumentiert, dass wissentlich eine 35 %-Förderung statt einer 90%-Förderung beantragt wird und dass bekannt ist, dass die ungedeckten Ausgaben durch Eigenmittel zu tragen sind.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach bisherigen Schätzungen auf 4.873.575,00 €. Bei einem beantragten Fördersatz i.H.v. 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben würde sich der nicht rückzahlbare Zuschuss auf 1.705.751,00 € belaufen. Voraussetzung ist ein sog. positives Ranking und  die entsprechende Beurteilung der zuwendungsfähigen Ausgaben

 


Anlagen: