Anpassung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt, in Abänderung seines Beschlusses vom 25.09.2018 den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 137 gemäß der dem Protokoll des
Verwaltungsausschusses vom 12.03.2019 beigefügten Skizze anzupassen. Die
öffentliche Auslegung wird mit dem angepassten Geltungsbereich durchgeführt.
Die übrigen Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom
25.09.2018 bleiben bestehen.
Sachverhalt:
Nach
erfolgten Vorgesprächen mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg sowie
Berechnung der vorliegenden Emissionskontingente zuzüglich Zusatzkontingenten
für den Gewerbelärm der Flächen südlich der Bahn ist eine Korrektur des
Geltungsbereichs sowie des Planinhalts (Festlegung der Kontintente) des
Bebauungsplans Nr. 137 erforderlich. Des Weiteren ist im ursprünglichen
Aufstellungsbeschluss ein falsches Datum der Sitzung des Verwaltungsausschusses
(12.06.2018 anstatt 25.09.2018) eingefügt worden.
Es ist noch ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem
Gewerbeaufsichtsamt erforderlich, um letzte Fragen bezüglich der Planinhalte zu
klären. Der neu zu beschließende Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 137
wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Planungskosten sind dem entsprechenden Budget zu entnehmen.
Anlagen: