Betreff
Jugendtreff, Vertragsschluss mit der Freikirche Augustfehn
Vorlage
VO/515/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Einer Anmietung des sog. „Dock 20“ wird zugestimmt. Die KVHS Ammerland wird den Mietvertrag mit der Freikirche schließen. Die Verwaltung kann eine entsprechende Vereinbarung mit der KVHS zur gemeinsamen Nutzung schließen.

 


Sachverhalt:

Der Kooperation der Gemeindejugendpflege mit der KVHS wurde bereits grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, vertragliche Bindungen eizugehen und vor Vertragsschluss eine Anliegerversammlung durchzuführen. Verwaltungsseitig wurden daraufhin verschiedene Objekte in Augenschein genommen, die teilweise einen erheblichen Renovierungs- und Umbauaufwand aufwiesen. So wurde die ehemalige Spielothek wie auch die Videothek vor diesem Hintergrund betrachtet und letztlich als nicht geeignet erachtet bzw. als zu kostenaufwendig bewertet. Dieser Schluss konnte jedoch lediglich gezogen werden, da ein anderes Objekt eine tatsächliche Alternative darstellt, das sog. „Dock 20“, der ehemalige Jugendtreff der Freikirche in der Schulstraße 20. Gemeinschaftlich von Jugendpflege und KVHS wurde dieses Objekt intensiv betrachtet und mit den Nutzungsvorstellungen beider Akteure abgeglichen. Man ist sich einig, dass dieses Objekt den Ansprüchen gerecht wird: es verfügt über Frei-/Spielflächen, Sitzecken (inkl. Spielekonsolen),  eine Bühne/Saal (auch für Filmvorführungen), Billardtisch, Airhockey, Küche (Adventsbacken), großzügiger Außenbereich (inkl. Volleyballfeld. Letztlich ist es so, dass in diesem Objekt weniger die bauliche Umsetzung mit den damit zusammenhängenden Kosten eine Hürde darstellt, als vielmehr eine vertragliche Gestaltung. Baulich würde lediglich das Einziehen von drei Leichtbauwänden erforderlich sein, um einen Büroraum abzutrennen. Man würde hier einen Mietvertrag eingehen, der auch eine wöchentlich zeitliche Befristung aufweist (Montag bis Freitag), da die Freikirche an Wochenenden ebenfalls die Räumlichkeiten nutzen möchte. Dies ist jedoch bereits mit allen Beteiligten soweit abgesprochen, dass auch dies kein Problem darstellen wird. Der Entwurf eines Mietvertrages sieht derzeit vor:

 

-       500,00 € Kaltmiete (hälftig zu tragen von KVHS und Gemeinde)

-       Mietbeginn 01.04.2019

-       Mietdauer zunächst drei Jahre

-       Reinigung über Gemeinde (Reinigungskraft der IGS ist möglich)

-       Leichtbauwände auf Kosten der Gemeinde

-       religiöse/weltanschauliche Betrachtung unterliegen dem Maßstab der Neutralitätspflicht von Gemeinde und KVHS

 

Vorteilhaft hier ist, dass die von allen Beteiligten als „lohnenswert“ erachtete Kooperation nun mit wenig Aufwand, auch in finanzieller Hinsicht, beginnen kann. Zusätzlich ist die Lage an der Schulstraße eine günstige, denn nicht wie bei den anderen Objekten steht hier eine großzügige Freifläche zur Verfügung, auch die Distanz von gefährdenden Verkehrswegen ist gegeben. Darüber hinaus ist das Objekt aufgrund der vorherigen Nutzung der Zielgruppe nicht fremd und liegt strategisch günstig auf dem Schulweg vieler Nutzer. 

 


Finanzielle Auswirkung:

Mietkosten und Umbaukosten für Leichtbauwände sind im Rahmen der Haushaltsberatungen berücksichtigt worden.

 


Anlagen: