Beschlussvorschlag:
Der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Apen (derzeit Herr
Eberhart Hoffmann) wird gem. § 71 Abs. 7 NKomVG mit sofortiger Wirkung als
beratendes Mitglied in
- den Bau- und
Planungsausschuss,
- den Straßen- und
Wegeausschuss und
- den Sport- und
Kulturausschuss der Gemeinde Apen sowie
- den Arbeitskreis
Demographischer Wandel/ Demographische Entwicklung – struktureller Wandel in
der Gemeinde Apen
berufen.
Sachverhalt:
Der Seniorenbeauftragte der
Gemeinde Apen Herr Eberhart Hoffmann, der bisher lediglich beratendes Mitglied
im Sozialausschuss der Gemeinde Apen ist, hat darüber hinaus auch die
Mitgliedschaft im Bau- und Planungsausschuss sowie im Straßen- und Brückenausschuss
der Gemeinde Apen beantragt (siehe anliegendes Schreiben vom 24.01.2019).
Die Verwaltung befürwortet dieses
Ansinnen, da gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung Themen wie
Barrierefreiheit und Seniorengerechtigkeit eine immer größere Rolle spielen
werden. U.E. sollte auch eine Mitgliedschaft im Sport- und Kulturausschuss
(Seniorensport) sowie im Arbeitskreis Demographischer Wandel/Demographische
Entwicklung – struktureller Wandel in der Gemeinde Apen -
ermöglicht werden.
§ 71 Abs. 7 NKomVG lässt eine
derartige Regelung zu. Es ist jedoch darauf zu achten, dass mindestens zwei
Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sind. Diese Einschränkung ist in
allen genannten Fällen unproblematisch.
Hinzugewählte Ausschussmitglieder
haben kein Stimmrecht.
Um zunächst ohne Öffentlichkeit
über diesen Antrag beraten zu können, soll das Thema zunächst im
Verwaltungsausschuss vorberaten werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Apen erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung, die auch die Teilnahme an Sitzungen abdeckt.
Darüber hinaus wird kein Sitzungsgeld gezahlt.
Anlagen:
Antrag des Herrn Hoffmann von 24.01.2019