Betreff
Anträge Dorfregion Apen
Vorlage
VO/525/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1)

Der Antrag „Marktplatz“ wird auf Empfehlung des ArL zurückgezogen, das Projekt „Lieblingsorte“ wird umgesetzt.

 

2)

Der Fahrbahnteiler AMF Bruns wird ohne Förderung umgesetzt.

3)

Die Anträge Willkommensbeschilderung, Hauptstraße (Nebenanlage Augustfehn) und Lind-Brücke werden entsprechend neu gestellt, wobei der Bau der Lindbrücke bereits in diesem Jahr mit einem vorzeitigem Maßnahmenbeginn eigeleitet wird.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat zum Stichtag 15.09.2018 sechs Anträge im Rahmen der Dorfregion Apen gestellt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 73% der berücksichtigungsfähigen Ausgaben. Zum benannten Stichtag kam jedoch kurzfristig die Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung, dass mit einer Förderung i.H.v. 90% zu rechnen sei. Dieser in Aussicht gestellte Fördersatz hat natürlich dazu animiert, Anträge zu stellen, die nicht eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Apen unterstützen. Somit hat die Gemeinde Apen die anliegenden Anträge mit entsprechend kalkulierten Kostenschätzungen und Fördergeldern gestellt.

 

Im Dezember kam seitens des ArL dann der Widerruf des erhöhten Fördersatzes verbunden mit der Frage, ob vor diesem Hintergrund Anträge seitens der Gemeinde zurückgezogen werden möchten. Da jeder Antrag einem sog. Ranking unterliegt, hat man davon Abstand genommen, Anträge zurückzuziehen. Denn es war nicht abzuschätzen, welches Projekt positiv beschieden wird bzw. welches Projekt überhaupt eine Chance auf Bezuschussung hat, so dass man nicht das „Risiko“ eingehen wollte, unwissentlich möglicherweise das aussichtsreichste Projekt zurückzuziehen. Mit Datum vom 21.02.2019 kam die E-Mail-Mitteilung des ArL, dass das Projekt Marktplatz/Touristik als einziges positiv beschieden werden wird. Mit Blick auf die reduzierte Förderung und die Notwendigkeit der anderen Projekte, insbesondere des Fahrbahnteilers und der Brücke, stellt sich selbstverständlich die Frage, ob  ein Eigenanteil von 36.000€ von der Gemeinde Apen hier aufgebracht werden sollte.

Mit diesem Wissen und dem Unverständnis über die „Änderung“ der Fördersätze fand am 26.02.2019 ein persönliches Gespräch mit Vertretern des ArL und NWP im Rathaus statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurden seitens des ArL Empfehlungen gegeben und Wege aufgezeigt, wie in einem nächsten Schritt mit dieser Situation umgegangen werden kann vor dem Hintergrund der Zwänge, die seitens der Gemeinde Apen erfüllt werden müssen.

Von den zwei Anträgen, „Marktplatz“ und „Lieblingsorte“, die keine Pflichtaufgabe unterstützen, ist aus gemeindlicher Sicht gerade der Antrag „Lieblingsorte“ der wichtigere. Denn dieses Projekt steht synonym für die Dorfregion Apen, da es unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde. Darüber hinaus bedient es in der möglichen Umsetzung alle Gemeindeteile gleichermaßen. Im Umkehrschluß spricht dies gegen den Marktplatz und somit gegen eine Akzeptanz vor dem Hintergrund endlicher Mittel. Das ArL hat hierzu ausgeführt, dass das Projekt „Lieblingsorte“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem zweiten Schritt eine Bewilligung erhalten wird. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, bei Bewilligung den Antrag „Marktplatz“ zurückzuziehen. Aus gemeindlicher Sicht kann dann das Projekt „Lieblingsort“ soweit in der Umsetzung reduziert werden, dass es zu dem Eigenanteil umgesetzt werden kann, der für den Marktplatz notwendig wäre. Somit kann dann ein bewilligtes Projekt mit eingeplanten Mitteln umgesetzt werden, welches einen höheren Nutzen für die Bevölkerung hat.

Der Antrag „Willkommensschilder“ ist bereits das dritte Mal abgelehnt worden. Das ArL empfiehlt hier, diesen Antrag über einen Verein (Touristik) zu stellen, da allein der Antragstellende hier per se eine große Punktzahl erhalten wird und damit gute Chancen auf Bewilligung hat. Dieser Antrag kann zum kommenden Stichtag 15.09.2019 gestellt werden.

Der Antrag „Fahrbahnteiler“ hat lt. ArL keine Aussicht auf Erfolg, da es sich hierbei um ein schlichtes verkehrliches Bauwerk handelt, welches argumentativ nicht mit sozialverbindenden Dingen aufgewertet werden kann, um beim Ranking eine Chance zu haben.

Der Antrag Hauptstraße (Nebenanlage Augustfehn) soll zum 15.09.2019 erneut gestellt werden. Die Verschwenkung in Höhe der Eisdiele soll hier argumentativ aufgewertet werden. Der Aufenthaltscharakter, die Bedeutung für den Festumzug beim Volksfest u.ä. soll detaillierter geschildert werden, um eine Chance im Ranking zu erhalten.

Ähnliches gilt für den Antrag „Lind-Brücke“. Hier soll der verbindende Charakter der Brücke herausgearbeitet werden. Das Verbinden der Nachbarschaft über den Kanal hinweg, die Anbindung des Friedhofes und einiges mehr. Der Antrag soll ebenfalls zum 15.09.2019 gestellt werden mit dem Zusatz, dass ein vorzeitiger Investitionsbeginn gewünscht ist, so dass man in 2019 noch mit dem Bau beginnen kann.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Für den Antrag „Lieblingsorte“ wird ein Eigenanteil i.H.v. 36.648,23€ zur Verfügung gestellt. Die Lind-Brücke ist ohne Förderung eingeplant. Die mögliche Förderung lt. Arl (260.000,00€) würde die eingeplante und nicht zu erhaltene Förderung des Fahrbahnteilers aufwiegen.

 


Anlagen:

Übersicht gestellter Anträge