Betreff
Fördermaßnahmen der Gemeinde Apen - Sachstandsbericht
Vorlage
MV/149/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr für diverse Maßnahmen Anträge auf Förderung gestellt. Leider wurden nicht alle Anträge positiv beschieden bzw. es ist eine erneute Antragstellung erforderlich. Für den Bereich Straßen- und Brückenbau sind folgende Maßnahmen betroffen:

-    Erneuerung der Lind-Brücke in Augustfehn II aus Mitteln der Dorfregion Apen

-    Einbau eines Fahrbahnteilers in die Hauptstraße in Apen aus Mitteln der Dorfregion Apen

-    Erneuerung der Nebenanlagen der Hauptstraße in Augustfehn I aus Mitteln der Dorfregion Apen

-    Ausbau der Schulstraße in Augustfehn I mit N-GVFG-Mitteln

-    Wilkommensbeschilderung aus Mitteln der Dorfregion Apen

-    u.a.

Die Verwaltung wird in der Sitzung des Fachausschusses über die einzelnen Förderanträge berichten.


Finanzierung:

Für die Maßnahmen waren bisher folgende Eigenanteile der Gemeinde in den Haushalt eingestellt:

 

Willkommensbeschilderung: 5.000 € - Veranschlagung weiterer Haushaltsmittel abhängig von der weiteren Vorgehensweise,

Nebenanlagen der Hauptstraße in Augustfehn I: 53.000 € - Eigenanteil der Gemeinde ist bei erneuter Antragstellung für 2020 zu erhöhen

Lind-Brücke: bisher ohne Fördermittel geplant und damit bei Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns ohne Deckungslücke durchführbar

Fahrbahnteiler in Apen: 44.000 €, bei Durchführung der Maßnahme ohne Förderung sind 200.000 € zu finanzieren aus evtl. bisher nicht eingeplanten Fördermitteln an anderer Stelle bzw. derzeit nicht benötigten Eigenmitteln aufgrund zeitlicher Verschiebung anderer Maßnahmen.

Schulstraße in Augustfehn: 405.000 €, bei zeitlicher Verschiebung der Maßnahme steht dieser Eigenanteil in 2019 z. B. zur Verfügung als Ausgleich der Deckungslücke beim Fahrbahnteiler in Apen. Für die Maßnahme Schulstraße ist für 2020 aufgrund der evtl. Veränderungen im Einmündungsbereich zur Stahlwerkstraße eine  aktualisierte Kostenschätzung vorzunehmen. Das angepasste Zahlenwerk ist im Zuge der Haushaltsberatungen 2020 zu berücksichtigen.


Anlage: