Betreff
Berufung einer stellvertretenden Elternvertreterin für den Schulausschuss der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/528/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Frau Tina Burrichter, Sonnenweg 3, 26689 Apen, wird als stellvertretende Elternvertreterin für den Schulausschuss der Gemeinde Apen benannt.

 


Sachverhalt:

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse zusammen aus Ratsmitgliedern des Schulträgers und einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen und Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen. Dem Schulausschuss müssen mindestens ein Lehrervertreter, ein Elternvertreter und ein Schülervertreter angehören. Der Rat beruft diese Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe. Die Vorschläge sind bindend.

 

Der Rat der Gemeinde Apen hat festgelegt, dass dem Schulausschuss jeweils ein Lehrer-, ein Eltern- und ein Schülervertreter angehören.

 

In der Ratssitzung am 04.09.2018 wurde Herr Stefan Cordes als Elternvertreter bestätigt. Eine neue Stellvertretung war noch nicht vorgeschlagen, der Posten blieb daher zunächst unbesetzt.

 

Inzwischen hat der Gemeindeelternrat in seiner konstituierenden Sitzung am 04.12.2018 als stellvertretende Elternvertreterin Frau Tina Burrichter aus Apen, Sonnenweg 3, vorgeschlagen.

 

Frau Burrichter ist Beschäftigte der Gemeinde Apen. Da sie eingesetzt ist im Fachbereich Arbeit und Soziales und aus ihrer Tätigkeit heraus keine Berührungspunkte mit schulischen Themen hat, spricht nichts gegen eine Berufung als stimmberechtigtes Mitglied in den Schulausschuss.

 


Finanzielle Auswirkung:

Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, erhalten nach der Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen als Ersatz für ihre Auslagen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen je Sitzung 10 % der normalen Aufwandsentschädigung.

 


Anlagen: