Beschlussvorschlag:
Frau Tina Burrichter, Sonnenweg 3, 26689 Apen, wird als
stellvertretende Elternvertreterin für den Schulausschuss der Gemeinde Apen
benannt.
Sachverhalt:
Nach § 110 des Niedersächsischen
Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse zusammen aus
Ratsmitgliedern des Schulträgers und einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl
stimmberechtigter Vertreterinnen und Vertreter der in seiner Trägerschaft
stehenden Schulen. Dem Schulausschuss müssen mindestens ein Lehrervertreter,
ein Elternvertreter und ein Schülervertreter angehören. Der Rat beruft diese
Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe. Die Vorschläge sind bindend.
Der Rat der Gemeinde Apen hat
festgelegt, dass dem Schulausschuss jeweils ein Lehrer-, ein Eltern- und ein
Schülervertreter angehören.
In der Ratssitzung am 04.09.2018
wurde Herr Stefan Cordes als Elternvertreter bestätigt. Eine neue
Stellvertretung war noch nicht vorgeschlagen, der Posten blieb daher zunächst
unbesetzt.
Inzwischen hat der
Gemeindeelternrat in seiner konstituierenden Sitzung am 04.12.2018 als
stellvertretende Elternvertreterin Frau Tina Burrichter aus Apen, Sonnenweg 3,
vorgeschlagen.
Frau Burrichter ist Beschäftigte
der Gemeinde Apen. Da sie eingesetzt ist im Fachbereich Arbeit und Soziales und
aus ihrer Tätigkeit heraus keine Berührungspunkte mit schulischen Themen hat,
spricht nichts gegen eine Berufung als stimmberechtigtes Mitglied in den
Schulausschuss.
Finanzielle
Auswirkung:
Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, erhalten
nach der Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen als Ersatz für
ihre Auslagen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen je Sitzung 10 % der
normalen Aufwandsentschädigung.
Anlagen: