Betreff
Einführung kreiseinheitlicher angemessener Unterkunftskosten zum 01.01.2019
Vorlage
MV/150/2019
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Zum 01.01.2016 hat der
Landkreis Ammerland für die Gemeinden und die Stadt Westerstede die Werte für
angemessene Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII neu festgesetzt.
Festzustellen ist, dass diese
Angemessenheitswerte für den Bereich der Gemeinde Apen nicht mehr zutreffend
sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aufgrund gesetzlicher Vorgaben
gestiegenen Herstellungskosten für Wohnraum.
Aus diesem Grunde werden rückwirkend zum 01.01.2019 kreiseinheitliche Werte für an-gemessene Unterkunftskosten (siehe Anlage) festgesetzt.
Finanzierung:
Anlage:
siehe Anlage