Betreff
Einführung kreiseinheitlicher angemessener Unterkunftskosten zum 01.01.2019
Vorlage
MV/150/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Zum 01.01.2016 hat der Landkreis Ammerland für die Gemeinden und die Stadt Westerstede die Werte für angemessene Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII neu festgesetzt.

Festzustellen ist, dass diese Angemessenheitswerte für den Bereich der Gemeinde Apen nicht mehr zutreffend sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aufgrund gesetzlicher Vorgaben gestiegenen Herstellungskosten für Wohnraum.

Aus diesem Grunde werden rückwirkend zum 01.01.2019 kreiseinheitliche Werte für an-gemessene Unterkunftskosten (siehe Anlage) festgesetzt.


Finanzierung:

 


Anlage: siehe Anlage